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ausgeschlossen, wenn man daran denkt, dass der Vor- und der Familienname je für<br />

sich zweifellos dem Namensbegriff unterfallen.<br />

Sprachlich und (wegen des Formulierungsunterschiedes gegenüber dem Vorentwurf)<br />

historisch spricht aber doch wohl wesentlich mehr für die Zulänglichkeit der<br />

Unterfertigung mit Vor- oder Familiennamen. Voll erhärtet wird dies durch die<br />

objektiv-teleologische Auslegung, auf die hier vorgegriffen sei: Sowohl der Vor- wie<br />

der Familienname werden im Rechtsverkehr als bekräftigende Abschlussformel<br />

verwendet. Auch als Identifizierungsmittel reichen sie in aller Regel jedenfalls in<br />

Verbindung mit dem sonstigen Testamentsinhalt und mit den aufschlussreichen<br />

Nebenumständen (Auffindungsort des Testaments) aus; jedenfalls nicht weniger als<br />

ein voll ausgeschriebener Allerweltsname (Karl Maier).<br />

4. Wer ist der Gesetzgeber?<br />

Offen geblieben ist bisher die Frage, wen oder was die vereinfachende Redeweise<br />

vom „Gesetzgeber“ genauer bezeichnet. Dazu wird häufig als Problem empfunden,<br />

dass zwar ein absoluter Monarch oder Diktator ein personaler Gesetzgeber sei,<br />

während in einem entwickelten demokratischen Rechtsstaat in der Gesetzgebung<br />

doch viele Menschen, insbesondere die Parlamentsmehrheit, beteiligt sind, sodass<br />

gar kein Mensch aufzufinden sei, dessen realer Wille maßgeblich sein könnte. Ein<br />

Kollektivwille sei aber nichts psychologisch Reales, sondern nur eine Konstruktion.<br />

Das sind, rechtspraktisch betrachtet, jedoch im Wesentlichen Scheinprobleme. Auch<br />

ein absoluter Monarch hatte etwa bei Erlassung des ABGB dieses Gesetz gewiss<br />

nicht so im Einzelnen in sein Bewusstsein und damit in seinen Willen aufgenommen,<br />

dass er zu den zahllosen Auslegungsfragen Konkretes gewollt hätte. Dasselbe gilt<br />

heute für die große Parlamentsmehrheit und zum Teil selbst für die jeweiligen<br />

Experten der einzelnen Parteien im Parlament, deren Information und Willensbildung<br />

über das zu erlassende Gesetz in der Regel recht global sind, während die meisten<br />

Parlamentarier auf einem noch viel geringeren Informationsstand abstimmen. Die für<br />

die Auslegung möglicherweise ergiebige Detailarbeit geschah immer und geschieht<br />

in fachkundigen Beratungsgremien oder Ämtern, insbesondere in den die<br />

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