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ausgeschlossen, wenn man daran denkt, dass der Vor- und der Familienname je für<br />
sich zweifellos dem Namensbegriff unterfallen.<br />
Sprachlich und (wegen des Formulierungsunterschiedes gegenüber dem Vorentwurf)<br />
historisch spricht aber doch wohl wesentlich mehr für die Zulänglichkeit der<br />
Unterfertigung mit Vor- oder Familiennamen. Voll erhärtet wird dies durch die<br />
objektiv-teleologische Auslegung, auf die hier vorgegriffen sei: Sowohl der Vor- wie<br />
der Familienname werden im Rechtsverkehr als bekräftigende Abschlussformel<br />
verwendet. Auch als Identifizierungsmittel reichen sie in aller Regel jedenfalls in<br />
Verbindung mit dem sonstigen Testamentsinhalt und mit den aufschlussreichen<br />
Nebenumständen (Auffindungsort des Testaments) aus; jedenfalls nicht weniger als<br />
ein voll ausgeschriebener Allerweltsname (Karl Maier).<br />
4. Wer ist der Gesetzgeber?<br />
Offen geblieben ist bisher die Frage, wen oder was die vereinfachende Redeweise<br />
vom „Gesetzgeber“ genauer bezeichnet. Dazu wird häufig als Problem empfunden,<br />
dass zwar ein absoluter Monarch oder Diktator ein personaler Gesetzgeber sei,<br />
während in einem entwickelten demokratischen Rechtsstaat in der Gesetzgebung<br />
doch viele Menschen, insbesondere die Parlamentsmehrheit, beteiligt sind, sodass<br />
gar kein Mensch aufzufinden sei, dessen realer Wille maßgeblich sein könnte. Ein<br />
Kollektivwille sei aber nichts psychologisch Reales, sondern nur eine Konstruktion.<br />
Das sind, rechtspraktisch betrachtet, jedoch im Wesentlichen Scheinprobleme. Auch<br />
ein absoluter Monarch hatte etwa bei Erlassung des ABGB dieses Gesetz gewiss<br />
nicht so im Einzelnen in sein Bewusstsein und damit in seinen Willen aufgenommen,<br />
dass er zu den zahllosen Auslegungsfragen Konkretes gewollt hätte. Dasselbe gilt<br />
heute für die große Parlamentsmehrheit und zum Teil selbst für die jeweiligen<br />
Experten der einzelnen Parteien im Parlament, deren Information und Willensbildung<br />
über das zu erlassende Gesetz in der Regel recht global sind, während die meisten<br />
Parlamentarier auf einem noch viel geringeren Informationsstand abstimmen. Die für<br />
die Auslegung möglicherweise ergiebige Detailarbeit geschah immer und geschieht<br />
in fachkundigen Beratungsgremien oder Ämtern, insbesondere in den die<br />
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