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RAK-Musik - Biblioteca Nacional de Colombia

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VORWORT<br />

Als erste Son<strong>de</strong>rregeln im Rahmen <strong>de</strong>r „Regeln für die alphabetische Katalogisierung (<strong>RAK</strong>)“ sind<br />

die <strong>RAK</strong>-<strong>Musik</strong> entstan<strong>de</strong>n. Sie sind nach zwei Vorabdrucken 1981 und 1983 in einer autorisierten<br />

Ausgabe 1986 erschienen. Die praktische Anwendung zeigte, ähnlich wie bei <strong>de</strong>n <strong>RAK</strong>-WB, dass<br />

die Son<strong>de</strong>rregeln an verschie<strong>de</strong>nen Stellen noch zu ergänzen und zu präzisieren waren. So erschien<br />

1997 eine überarbeitete Ausgabe <strong>de</strong>r <strong>RAK</strong>-<strong>Musik</strong>. Die dringend notwendige Ergänzung und<br />

Präzisierung <strong>de</strong>r Ausgabe 1986 konnte aber nur teilweise erreicht wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re die<br />

<strong>Musik</strong>sammlungen <strong>de</strong>r großen wissenschaftlichen Bibliotheken mit umfangreichen und älteren<br />

Bestän<strong>de</strong>n, die auch als Datenproduzenten und Zentralredaktionen eine wichtige Rolle spielen,<br />

drangen auf eine Revision.<br />

Nach ausführlichen Beratungen in <strong>de</strong>r Expertengruppe <strong>RAK</strong>-<strong>Musik</strong> und <strong>de</strong>r Expertengruppe<br />

Formalerschließung sowie Anregungen und Zuarbeiten von <strong>Musik</strong>fachleuten wer<strong>de</strong>n nun die<br />

Son<strong>de</strong>rregeln <strong>de</strong>r <strong>RAK</strong>-<strong>Musik</strong> im Auftrag <strong>de</strong>s Standardisierungsausschusses in einer revidierten<br />

Fassung vorgelegt. In Zweifelsfällen wur<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r AACR2 übernommen. Bisher in<br />

<strong>de</strong>n <strong>RAK</strong>-<strong>Musik</strong> fehlen<strong>de</strong> Bestimmungen für Nichtbuchmaterialien wur<strong>de</strong>n aufgenommen. Der<br />

Text wur<strong>de</strong> gründlich redigiert, vorhan<strong>de</strong>ne Beispiele wur<strong>de</strong>n berichtigt und neue eingefügt. Die<br />

alte Rechtschreibung wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n <strong>RAK</strong>-WB und ihren Son<strong>de</strong>rregeln entsprechend im Regelwerkstext<br />

beibehalten.<br />

Die <strong>RAK</strong>-WB weisen in <strong>de</strong>r Einführung auf Möglichkeiten <strong>de</strong>r erweiterten und verkürzten<br />

Katalogisierung hin (S. XXI f.), die entsprechend auch für die <strong>RAK</strong>-<strong>Musik</strong> verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />

können:<br />

Die Bestimmungen für die Festlegung <strong>de</strong>r Haupteintragungen und die Regeln für <strong>de</strong>ren Ansetzung<br />

sind für alle Anwen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>RAK</strong>-<strong>Musik</strong> verbindlich. Bibliotheksverbün<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r einzelne<br />

Bibliotheken, die keinem Verbund angehören, können aber für ihren Arbeitsbereich festlegen, dass<br />

in bestimmten Fällen mehr, weniger o<strong>de</strong>r gar keine Nebeneintragungen gemacht wer<strong>de</strong>n. So können<br />

Spezialbibliotheken im Sinne einer tieferen Erschließung z.B. mehr Nebeneintragungen für<br />

unselbständige Werke und weitere beteiligte Personen machen. Auch im Bereich <strong>de</strong>r<br />

bibliographischen Beschreibung besteht die Möglichkeit <strong>de</strong>r erweiterten o<strong>de</strong>r verkürzten<br />

Katalogisierung.<br />

Das Herzstück <strong>de</strong>r <strong>RAK</strong>-<strong>Musik</strong> sind Bestimmung und Verwendung <strong>de</strong>s Einheitssachtitels. An<strong>de</strong>rs<br />

als bei <strong>de</strong>r allgemeinen Literatur han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>r Recherche nach Werken <strong>de</strong>r <strong>Musik</strong> primär<br />

um eine Suche nach Werken bestimmter Komponisten. Die <strong>RAK</strong> <strong>de</strong>finieren als erste Aufgabe <strong>de</strong>n<br />

Nachweis, ob eine bestimmte Ausgabe vorhan<strong>de</strong>n ist. Um die Suche nach Ausgaben bestimmter<br />

musikalischer Werke zu erleichtern, ist es bei Verfasserwerken <strong>de</strong>shalb notwendig, im Allgemeinen<br />

Einheitssachtitel zu verwen<strong>de</strong>n. Die <strong>RAK</strong>-<strong>Musik</strong> haben sich bei <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>r Einheitssachtitel<br />

seit <strong>de</strong>n ersten Vorabdrucken an <strong>de</strong>n anglo-amerikanischen Katalogisierungsregeln (AACR2)<br />

orientiert.<br />

Wichtige Än<strong>de</strong>rungen gegenüber <strong>de</strong>n <strong>RAK</strong>-<strong>Musik</strong>-Ausgaben 1986 und 1997:<br />

- Die Haupteintragung wird mit bzw. unter <strong>de</strong>m Hauptsachtitel gemacht (§ M 701). Da die Frage<br />

<strong>de</strong>r Haupteintragung in <strong>de</strong>n Bibliotheken und Verbün<strong>de</strong>n unterschiedlich bewertet wird, bieten<br />

die <strong>RAK</strong>-<strong>Musik</strong> auch die Alternative <strong>de</strong>r Haupteintragung mit <strong>de</strong>m Einheitssachtitel an<br />

(§ M 701, Alternativbestimmung), was auch <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Library of Congress entspricht<br />

und von <strong>de</strong>n AACR2 für nützlich gehalten wird.<br />

- Die allgemeine Materialbenennung wird angegeben (§§ M 131a und 114,a,1).<br />

- Ausgaben mit <strong>de</strong>m Repertoire interpretengebun<strong>de</strong>ner <strong>Musik</strong> erhalten die Haupteintragung unter<br />

<strong>de</strong>m Namen <strong>de</strong>s beson<strong>de</strong>rs hervorgehobenen bzw. zuerst genannten Interpreten (§ M 697,1).<br />

- Interpreten, die gemäß § M 697,1 eine Haupt- o<strong>de</strong>r Nebeneintragung erhalten, wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />

Verfasserangabe aufgeführt (§ M 136,1). Weitere Interpreten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Form<br />

in einer Fußnote angegeben (§ M 162,8,c).<br />

- Bis zu drei unselbstständige Werke wer<strong>de</strong>n durch Nebeneintragungen erschlossen (§§ M 621,<br />

M 623, M 624).

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