10.10.2013 Aufrufe

RAK-Musik - Biblioteca Nacional de Colombia

RAK-Musik - Biblioteca Nacional de Colombia

RAK-Musik - Biblioteca Nacional de Colombia

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DIE FÜR DIE EINORDNUNG NOTWENDIGEN ANGABEN § M 178<br />

2.7 Die für die Einordnung notwendigen Angaben<br />

2.7.1 Der Kopf <strong>de</strong>r Einheitsaufnahme<br />

§§ 175 - 177<br />

2.7.2 Nebeneintragungsvermerke<br />

§ M 178<br />

1. Die Nebeneintragungsvermerke (NE-Vermerke) enthalten <strong>de</strong>n Ordnungsblock bzw. die<br />

Ordnungsblöcke <strong>de</strong>r Nebeneintragungen, die gemacht wer<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r geben Hinweise auf diese<br />

(vgl. dazu auch § 190,1, Anm.).<br />

Anm. 1: Zu <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Arten von Ordungsblöcken vgl. § 808.<br />

Anm. 2: Zur Angabe <strong>de</strong>r Ordnungsblöcke in <strong>de</strong>n Nebeneintragungen vgl. §§ 184; M 185; 186.<br />

2. Für Nebeneintragungen mit <strong>de</strong>m für die Haupteintragung maßgeblichen Sachtitel z.B. unter<br />

a) zweiten und dritten Komponisten,<br />

b) zweiten und dritten Urhebern, die im Sachtitel genannt bzw. zu ihm zu ergänzen sind,<br />

c) sonstigen beteiligten Personen, sofern sie nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ M 601 ff. bei<br />

Verfasser- und Urheberwerken Nebeneintragungen mit <strong>de</strong>m für die Haupteintragung<br />

maßgeblichen Sachtitel erhalten,<br />

wird <strong>de</strong>r erste Ordnungsblock mit abschließen<strong>de</strong>m Doppelpunkt angegeben (vgl. § 186,2).<br />

3. Für Nebeneintragungen z.B. unter<br />

a) sonstigen beteiligten Personen und Körperschaften,<br />

b) Urhebern, die we<strong>de</strong>r im Sachtitel genannt noch zu ihm zu ergänzen sind,<br />

c) nicht beteiligten Personen und Körperschaften<br />

wird <strong>de</strong>r erste Ordnungsblock ohne abschließen<strong>de</strong>s Satzzeichen angegeben (vgl. § M 185,2).<br />

4. Für Nebeneintragungen unter<br />

a) Sachtiteln,<br />

b) Titeln, die nur aus einem Sachtitel bestehen,<br />

wird <strong>de</strong>r Sachtitel als einziger Ordnungsblock ohne abschließen<strong>de</strong>s Satzzeichen angegeben<br />

(vgl. § M 185,1).<br />

5. entfällt<br />

6. Für Nebeneintragungen unter Titeln, die aus <strong>de</strong>m Namen einer Person o<strong>de</strong>r Körperschaft und<br />

einem an<strong>de</strong>ren als <strong>de</strong>m für die Haupteintragung maßgeblichen Sachtitel bestehen, wird sowohl<br />

<strong>de</strong>r erste als auch <strong>de</strong>r zweite Ordnungsblock ohne abschließen<strong>de</strong>s Satzzeichen angegeben,<br />

getrennt durch Doppelpunkt, Spatium (vgl. § 186,3 und 4).<br />

49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!