RAK-Musik - Biblioteca Nacional de Colombia
RAK-Musik - Biblioteca Nacional de Colombia
RAK-Musik - Biblioteca Nacional de Colombia
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ M 178 ALLGEMEINE REGELN<br />
7. Anstelle <strong>de</strong>r Angabe eines Ordnungsblockes wird, soweit möglich, durch eine <strong>de</strong>r in Anlage 3<br />
aufgeführten Kurzbezeichnungen bzw. durch Abkürzungen wie „Komp.“, „Hrsg.“ usw. auf <strong>de</strong>n<br />
Teil <strong>de</strong>r Einheitsaufnahme hingewiesen, <strong>de</strong>r bereits <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Ordnungsblock für eine<br />
Nebeneintragung enthält. Das gilt auch für Personen, bei <strong>de</strong>nen die vorliegen<strong>de</strong> Namensform<br />
nur durch Umstellung <strong>de</strong>n Ordnungsblock ergibt.<br />
Gegebenenfalls wird auch die Angabe mehrerer Ordnungsblöcke durch eine Kurzbezeichnung<br />
ersetzt (z.B. „UW“).<br />
Die Kurzbezeichnung „UW“ kann aber auch verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n für Nebeneintragungen unter<br />
allen in einer Fußnote aufgeführten unselbständigen Werken.<br />
§ 179<br />
2.7.3 Verweisungsvermerke<br />
§ 180<br />
2.8 Die Arten <strong>de</strong>r Eintragungen<br />
2.8.1 Haupt- und Nebeneintragungen<br />
2.8.1.1 Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 181<br />
2.8.1.2 Haupteintragung<br />
§ 182<br />
2.8.1.3 Nebeneintragungen<br />
§§ 183 - 184<br />
§ M 185<br />
1. Einteilige Nebeneintragungen, die keinen zweiten Ordnungsblock haben, sind<br />
Nebeneintragungen unter einem Sachtitel.<br />
Dieser Sachtitel wird vollständig angegeben.<br />
Es wird kein abschließen<strong>de</strong>s Satzzeichen gesetzt.<br />
50<br />
Anm.: In Kartenkatalogen können nicht ordnungswichtige Bestandteile am En<strong>de</strong> sehr langer Sachtitel<br />
weggelassen wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Einteilige Nebeneintragungen, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r erste Ordnungsblock <strong>de</strong>r Haupteintragung zum<br />
zweiten Ordnungsblock <strong>de</strong>r Nebeneintragung wird, sind z.B. Nebeneintragungen unter<br />
a) Verfassern von Sachtitelwerken und sonstigen beteiligten Personen,<br />
b) Urhebern, die we<strong>de</strong>r im Titel genannt, noch zu ihm zu ergänzen sind, und sonstigen<br />
beteiligten Körperschaften,<br />
c) nicht beteiligten Personen o<strong>de</strong>r Körperschaften.