Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(2) Das für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerium kann durch Rechtsverordnung einen<br />
Warn- und Alarmdienst zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen einrichten<br />
und die Meldestellen und das Meldeverfahren bestimmen.“<br />
27. § 102 wird wie folgt geändert:<br />
a) In Absatz 4 Satz 2 wird das Wort „Der“ gestrichen.<br />
b) In Absatz 5 wird das Wort „Flurneuordnungsämter“ durch die Worte „Ämter für<br />
Landentwicklung und Flurneuordnung“ ersetzt.<br />
c) Folgender Absatz 8 wird angefügt:<br />
„(8) Für Anordnungen bei der Rückgewinnung von Rückhalteflächen nach § 31b Abs. 2<br />
Satz 8 WHG gelten die Absätze 1 sowie 3 bis 7 entsprechend.“<br />
28. § 104 wird wie folgt geändert:<br />
a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:<br />
„Sie nimmt die Aufgaben des Landes nach § 67 Abs. 5 Satz 1 bei Talsperren der Anlage<br />
5 wahr.“<br />
b) In Absatz 2 wird die Verweisung „Anlage 5“ durch die Verweisung „Anlage 6“ ersetzt.<br />
29. § 105 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:<br />
aa) In Nummer 1 Buchst. e wird die Verweisung „§ 80“ durch die Verweisung „§ 80<br />
Abs. 3“ ersetzt und folgender Buchstabe f wird angefügt:<br />
„f) Gewässern und Gewässerabschnitten nach § 80 Abs. 2,“<br />
bb) In den Nummern 8 und 9 wird jeweils die Verweisung „Anlage 5“ durch die<br />
Verweisung „Anlage 6“ ersetzt.<br />
cc) Nach Nummer 9 wird folgende neue Nummer 10 eingefügt:<br />
„10. a) die Ermittlung und Darstellung von Überschwemmungsgebieten nach § 80a<br />
Abs. 1 und überschwemmungsgefährdeten Gebieten nach § 80a Abs. 2,<br />
b) die Aufstellung von Hochwasserschutzplänen nach § 82a Abs. 1,<br />
c) die Zulassung der Ausweisung eines neuen Baugebiets nach § 31b Abs. 4<br />
Satz 2 WHG,“<br />
dd) Die bisherigen Nummern 10 bis 19 werden die Nummern 11 bis 20.<br />
17