31.10.2013 Aufrufe

Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Drittes Gesetz<br />

zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes ∗)<br />

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung des Thüringer Wassergesetzes<br />

Das Thüringer Wassergesetz in der Fassung vom 23. Februar 2004 (GVBl. S. 244), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 267), wird wie<br />

folgt geändert:<br />

1. In § 2 wird nach Nummer 9 der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und werden folgende<br />

Nummern 10 bis 12 angefügt:<br />

„10. <strong>Kleinkläranlagen</strong>:<br />

Anlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers, die für einen täglichen Abwasseranfall<br />

von nicht mehr als 8 m³ und nicht mehr als 50 Einwohnerwerten bemessen sind;<br />

11. Öffentlichkeit:<br />

einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sowie deren Vereinigungen;<br />

12. Betroffene Öffentlichkeit:<br />

für die Beteiligung in Verfahren nach den §§ 118a und 118d Abs. 2 Satz 1 jede Person,<br />

deren Belange durch eine Entscheidung berührt werden; hierzu gehören auch<br />

Vereinigungen, welche die Anforderungen des § 2 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes<br />

vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2816) in der jeweils geltenden Fassung<br />

erfüllen.“<br />

2. § 27 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />

a) Satz 1 wird wie folgt geändert:<br />

aa) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort „oder“ ersetzt.<br />

bb) In Nummer 2 wird das Komma hinter dem Wort „verhüten“ durch einen Punkt ersetzt<br />

und das Wort „oder“ gestrichen.<br />

cc) Nummer 3 wird aufgehoben.<br />

b) In Satz 2 wird die Angabe „den Nummern 1 bis 3“ durch die Verweisung „Satz 1 Nr. 1<br />

und 2“ ersetzt.<br />

∗) Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlamentes und<br />

des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter<br />

umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des<br />

Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17)<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!