Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Anlage „Parkplatzeinfahrt oberhalb Friedensbrücke Greiz bis Mylauer Straße Greiz“ besteht<br />
aus einem Deich und einer Hochwasserschutzmauer. Beides ist vom Land zu unterhalten.<br />
Mit der Änderung wird zugleich der Deich exakter abgegrenzt.<br />
Bei der Anlage „0,3 km unterhalb Einmündung Göltzsch bis Einmündung Göltzsch rechts“<br />
handelt es sich um einen Deich, der dem Schutz einer Bahnanlage dient und deshalb nach<br />
§ 75 Abs. 3 nicht vom Land zu unterhalten ist.<br />
Zu Buchstabe k:<br />
Die in den Nummern 17a und 17b aufgeführten Anlagen wurden als rückwärtige Deiche im<br />
räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den Deichanlagen an der Weißen Elster<br />
errichtet. Sie werden deshalb in die Deichunterhaltungslast des Landes aufgenommen.<br />
Zu Buchstabe l:<br />
Diese Deichanlage im Bereich Sondershausen wurde umgestaltet, indem sie teilweise zurückgebaut<br />
und teilweise in der Bauträgerlast des Landes neu errichtet wurde. Die Anlage 6 wird<br />
diesen Maßnahmen angepasst.<br />
Die Deichanlagen in Wolkramshausen und Berka liegen an einem Gewässer erster Ordnung<br />
(§ 3 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 37) und wurden wegen ihrer Bedeutung bereits<br />
bisher vom Land unterhalten. Sie werden nunmehr in Anlage 6 aufgenommen.<br />
Zu Nummer 42 (Inhaltsübersicht):<br />
Die Inhaltsübersicht zum Thüringer Wassergesetz wird redaktionell den Änderungen dieses<br />
Gesetzes angepasst.<br />
Zu Artikel 2:<br />
Zu Nummer 1 (Überschrift):<br />
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nr. 9.<br />
Zu Nummer 2 (§ 2):<br />
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nr. 9.<br />
Zu Artikel 3:<br />
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nr. 18. Die Begriffsbestimmung des<br />
Überschwemmungsgebietes wird in der Thüringer Anlagenverordnung den Änderungen in<br />
§ 80 ThürWG angepasst.<br />
51