Kleinkläranlagen
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der Deichabschnitt zwischen der Landesgrenze Thüringen/Niedersachsen und Ortseingang<br />
Arenshausen verkürzt, so dass dieser Deich nunmehr vom Land nur noch zwischen der Landesgrenze<br />
und der Pegelbrücke Arenshausen zu unterhalten ist. Die Ortsangaben wurden<br />
getauscht, um sie der Systematik der Anlage 6, jeweils stromaufwärts zu bezeichnen, anzupassen.<br />
Der Deich zwischen „Einmündung Ritterbach“ und „150 m unterhalb Fußgängersteg Stephansgasse<br />
Wingerode“ wurde bereits zur DDR-Zeit errichtet und bisher bereits vom Land<br />
unterhalten. Er wird nunmehr in Anlage 6 aufgenommen.<br />
Zu Nummer 8:<br />
Die Hochwasserschutzanlage Treben wurde an einem Gewässer erster Ordnung (§ 3 Nr. 1 in<br />
Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19) in der Baulastträgerschaft des Landes neu errichtet. Sie wird<br />
deshalb in die Deichunterhaltungslast des Landes aufgenommen. Der Ringdeich Treben ist<br />
Teil der Hochwasserschutzanlage Treben.<br />
Die Hochwasserschutzanlage Gößnitz wurde an einem Gewässer erster Ordnung (§ 3 Nr. 1 in<br />
Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19) in der Baulastträgerschaft des Landes neu errichtet. Sie wird<br />
deshalb in die Deichunterhaltungslast des Landes aufgenommen.<br />
Das Gewässer Meerchen hat zwei Mündungen. Mit der Neufassung wird klargestellt, welche<br />
Mündung gemeint ist.<br />
Zu Nummer 9:<br />
Die Hochwasserschutzanlage in Jena dient ausschließlich dem Interesse Einzelner (§ 75 Abs.<br />
3). Sie wird deshalb aus der Unterhaltungslast des Landes herausgenommen.<br />
Zu Buchstabe g:<br />
Zu Nummer 12:<br />
Die Deichanlage in Buttlar wird gekürzt, um Raum für die eigendynamische Entwicklung des<br />
Gewässers zu lassen. Die Ortsangaben wurden getauscht, um sie der Systematik der Anlage 6,<br />
jeweils stromaufwärts zu bezeichnen, anzupassen.<br />
Die Hochwasserschutzanlage in Buttlar (linksseitig) dient ausschließlich dem Interesse Einzelner<br />
(§ 75 Abs. 3). Sie wird deshalb aus der Unterhaltungslast des Landes herausgenommen.<br />
Zu Nummer 13:<br />
Die Deichanlagen zwischen Merxleben und Bollstedt sind tatsächlich unterhalb Merxleben<br />
etwa 500 m und oberhalb Bollstedt etwa 2,5 km länger als bisher in der Anlage 5 (alte Fassung)<br />
angegeben. Die Anlage 6 wird deshalb entsprechend angepasst.<br />
Zu Buchstabe h:<br />
Die Deichanlage in Nummer 13a dient dem schadlosen Wasserabfluss an einem Gewässer<br />
erster Ordnung (§ 3 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 31). Sie wird deshalb in die Deichunterhaltungslast<br />
des Landes aufgenommen.<br />
Die Anlagen in Nummer 13b bis 13e wurden als rückwärtige Deiche im Rahmen des Unstrutausbaus<br />
im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den Deichanlagen an der<br />
Unstrut errichtet. Sie werden deshalb in die Deichunterhaltungslast des Landes aufgenommen.<br />
Nach Bemessung des Rückstaus laufen sie längstens nach etwa 2 bis 3 km oberhalb der Mündung<br />
im Gelände aus.<br />
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