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Kleinkläranlagen

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der Deichabschnitt zwischen der Landesgrenze Thüringen/Niedersachsen und Ortseingang<br />

Arenshausen verkürzt, so dass dieser Deich nunmehr vom Land nur noch zwischen der Landesgrenze<br />

und der Pegelbrücke Arenshausen zu unterhalten ist. Die Ortsangaben wurden<br />

getauscht, um sie der Systematik der Anlage 6, jeweils stromaufwärts zu bezeichnen, anzupassen.<br />

Der Deich zwischen „Einmündung Ritterbach“ und „150 m unterhalb Fußgängersteg Stephansgasse<br />

Wingerode“ wurde bereits zur DDR-Zeit errichtet und bisher bereits vom Land<br />

unterhalten. Er wird nunmehr in Anlage 6 aufgenommen.<br />

Zu Nummer 8:<br />

Die Hochwasserschutzanlage Treben wurde an einem Gewässer erster Ordnung (§ 3 Nr. 1 in<br />

Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19) in der Baulastträgerschaft des Landes neu errichtet. Sie wird<br />

deshalb in die Deichunterhaltungslast des Landes aufgenommen. Der Ringdeich Treben ist<br />

Teil der Hochwasserschutzanlage Treben.<br />

Die Hochwasserschutzanlage Gößnitz wurde an einem Gewässer erster Ordnung (§ 3 Nr. 1 in<br />

Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19) in der Baulastträgerschaft des Landes neu errichtet. Sie wird<br />

deshalb in die Deichunterhaltungslast des Landes aufgenommen.<br />

Das Gewässer Meerchen hat zwei Mündungen. Mit der Neufassung wird klargestellt, welche<br />

Mündung gemeint ist.<br />

Zu Nummer 9:<br />

Die Hochwasserschutzanlage in Jena dient ausschließlich dem Interesse Einzelner (§ 75 Abs.<br />

3). Sie wird deshalb aus der Unterhaltungslast des Landes herausgenommen.<br />

Zu Buchstabe g:<br />

Zu Nummer 12:<br />

Die Deichanlage in Buttlar wird gekürzt, um Raum für die eigendynamische Entwicklung des<br />

Gewässers zu lassen. Die Ortsangaben wurden getauscht, um sie der Systematik der Anlage 6,<br />

jeweils stromaufwärts zu bezeichnen, anzupassen.<br />

Die Hochwasserschutzanlage in Buttlar (linksseitig) dient ausschließlich dem Interesse Einzelner<br />

(§ 75 Abs. 3). Sie wird deshalb aus der Unterhaltungslast des Landes herausgenommen.<br />

Zu Nummer 13:<br />

Die Deichanlagen zwischen Merxleben und Bollstedt sind tatsächlich unterhalb Merxleben<br />

etwa 500 m und oberhalb Bollstedt etwa 2,5 km länger als bisher in der Anlage 5 (alte Fassung)<br />

angegeben. Die Anlage 6 wird deshalb entsprechend angepasst.<br />

Zu Buchstabe h:<br />

Die Deichanlage in Nummer 13a dient dem schadlosen Wasserabfluss an einem Gewässer<br />

erster Ordnung (§ 3 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 31). Sie wird deshalb in die Deichunterhaltungslast<br />

des Landes aufgenommen.<br />

Die Anlagen in Nummer 13b bis 13e wurden als rückwärtige Deiche im Rahmen des Unstrutausbaus<br />

im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den Deichanlagen an der<br />

Unstrut errichtet. Sie werden deshalb in die Deichunterhaltungslast des Landes aufgenommen.<br />

Nach Bemessung des Rückstaus laufen sie längstens nach etwa 2 bis 3 km oberhalb der Mündung<br />

im Gelände aus.<br />

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