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DIE FAMILIEN - Mzes - Universität Mannheim

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Taufen 1563ff.; Ehen und Sterbefälle 1653ff.) 2 . Leider war dieser Schritt aus den<br />

verschiedensten Gründen nicht möglich.<br />

In einigen Fällen—insbesondere bei Familien mit mehreren Zweigen in der Stadt—<br />

war eine eindeutige Zuweisung einzelner Personenstandsfälle unmöglich. In diesen<br />

Fällen wurde die Zuweisung entweder unterlassen oder auf die verschiedenen<br />

Möglichkeiten verwiesen. Die vorliegende Publikation hat sich dabei bemüht, sowenig<br />

wie nur irgend möglich ohne sichere Grundlage endgültig zu entscheiden und Sicherheit<br />

vorzutäuschen, wo es solche außer der entscheidenden Ansicht des Forschers nicht gibt.<br />

Damit soll dem Benutzer des Werkes die eigene, unter Umständen abweichende<br />

Entscheidung abgenötigt werden. Die Altersangaben im Sterberegister wurden auch in<br />

lateinischer Angabe in Anführungszeichen aufgenommen, außer wenn sich durch die<br />

Angabe des Geburts- bzw. Tauftages das Sterbealter nachrechnen ließ. Die in den<br />

Kirchenregistern genannten Ortsnamen wurden, soweit nicht eindeutig bestimmt, in der<br />

Originalform übernommen, um auch hier etwa mögliche Fehlentscheidungen zu<br />

vermeiden und um nicht etwa sich damit ergebende Forschungswege zu verschließen.<br />

Wenn die Namen und Wohnorte von Eltern einzelner Personen in dem Werk aus den<br />

Kirchenbüchern bekannt sind, wurden sie mitaufgenommen. Bis zum Jahre 1807 sind<br />

die Geburtsdaten in der Regel als Taufdaten ausgeworfen. Nach dem damaligen Brauch<br />

ist dabei davon auszugehen, daß die Neugeborenen entweder noch am Geburtstag oder<br />

am darauffolgenden Tag getauft wurden. Bis in die 90er Jahre des 18. Jahrhunderts sind<br />

die verstorbenen Kleinkinder nicht in das Sterberegister eingetragen worden. Das<br />

Ableben eines solchen Kleinkindes wird oft nur daraus ersichtlich, daß wenige Monate<br />

oder Jahre später ein nachgeborenes Kind derselben Eltern erneut den bereits früher<br />

vergebenen Vornamen erhielt. Eine überaus große Schwierigkeit für die Zuweisung<br />

einzelner Personen zu bestimmten Familien machte es, daß die Ehefrauen bis ins 19.<br />

Jahrhundert hinein auch nach jahrzehntelanger Ehe nicht unter ihrem Ehenamen,<br />

sondern unter ihrem Geburtsnamen ins Sterberegister eingetragen wurden. Eine Reihe<br />

von Ehefrauen konnte erst im letzten Korrekturgang zu dem zu ihr gehörenden<br />

Ehemann gestellt werden. Es gibt immer noch einige Ehefrauen, die im Sterberegister<br />

als solche erwähnt sind, ohne dass es bislang gelungen wäre, den zu ihr gehörenden<br />

Ehemann zu identifizieren. Bei den Taufen wurden in der Regel die Paten<br />

unberücksichtigt gelassen, da sich nach ausführlichen Untersuchungen aus den Paten,<br />

die immer ohne Herkunftsorte genannt sind und häufig auch bestimmte herausragende<br />

Ämter in der Stadt innehatten, keine Zuweisungen der Herkunft der Eltern durchführen<br />

ließen. Die Firmregister sind ebenfalls überwiegend unberücksichtigt geblieben, da sie<br />

sehr flüchtig geführt wurden und daher meist keine deutliche Überlieferung bilden.<br />

Auf der folgenden Seite befindet sich eine Übersicht Zum Taufregister Schelklingen<br />

1602–1621. Nach dieser Übersicht erscheinen lediglich die Jahre 1603, 1607, 1611,<br />

1612, 1618, 1619 und 1620 lückenlos überliefert zu sein. Aus den Zahlen der Taufen in<br />

diesen Jahren ergibt sich, daß die durchschnittliche Zahl der jährlichen Taufen bei etwa<br />

26 gelegen haben dürfte. Diese Zahl entspricht den Taufzahlen ab 1692.<br />

2 Vgl. zu den einzelnen Orten Duncker 1938, welchem allerdings das erste Kirchenbuch Justingens nicht<br />

vorlag.<br />

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