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Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

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| Erläuterungen zum Eingruppierungsrecht des TV-L | 4. Tätigkeitsmerkmale | 5. Aufbau<br />

4. Tätigkeitsmerkmale<br />

Der umfangreichste Teil des neuen tariflichen Eingruppierungsrechts zum TV-L sind<br />

die Tätigkeitsmerkmale. Sie gehen aus den Tätigkeitsmerkmalen <strong>der</strong> Anlagen 1 a und 1 b<br />

zum BAT/BAT-O und den Tätigkeitsmerkmalen <strong>der</strong> Lohngruppenverzeichnisse <strong>der</strong><br />

Tarifverträge für Arbeiterinnen und Arbeiter hervor und sind, von redaktionellen<br />

Än<strong>der</strong>ungen abgesehen, meistens auch mit diesen <strong>im</strong> Wortlaut identisch. Das Gleiche<br />

betrifft die bisherigen Protokollerklärungen zu den Tätigkeitsmerkmalen und die<br />

Klammerzusätze. Nicht mehr aufgenommen wurden Tätigkeitsmerkmale, bei denen es<br />

offenkundig ist bzw. bei denen Recherchen ergeben haben, dass es sie <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong><br />

<strong>Dienst</strong> <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> nicht mehr gibt. Schließlich wurden auch die aufgrund <strong>der</strong> weggefallenen<br />

Aufstiegsregelungen funktionslos gewordenen Tätigkeitsmerkmale nicht mehr<br />

aufgenommen. Die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte <strong>im</strong> Schreibdienst und für Hausmeister,<br />

die bisher <strong>im</strong> Abschnitt II Unterabschnitt N bzw. Unterabschnitt O <strong>der</strong><br />

Anlage 1 a zum BAT/BAT-O geregelt waren, sind als solche entfallen. Für die<br />

Beschäftigten <strong>im</strong> Schreibdienst gelten seit dem 1. Januar 2012 die Allgemeinen<br />

Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst (Teil I <strong>der</strong> Entgeltordnung). Für Hausmeister<br />

gelten seit dem 12. Januar 2012 die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit<br />

körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten (Teil III Abschnitt 2 Unterabschnitt 2.3).<br />

5. Aufbau<br />

Die Entgeltordnung ist in vier Teile unterglie<strong>der</strong>t. Teil I enthält die allgemeinen<br />

Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst, Teil II die Tätigkeitsmerkmale für<br />

beson<strong>der</strong>e Beschäftigtengruppen, Teil III die Tätigkeitsmerkmale für körperlich/<br />

handwerklich geprägte Tätigkeiten und Teil IV die Tätigkeitsmerkmale für die Pflegeberufe.<br />

Die Teile sind wie<strong>der</strong>um in Abschnitte und diese in Unterabschnitte unterglie<strong>der</strong>t.<br />

In den Unterabschnitten sind die Tätigkeitsmerkmale in Fallgruppen <strong>der</strong><br />

jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet.<br />

Neu ist unter an<strong>der</strong>em, dass <strong>der</strong> Teil I (Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst)<br />

nur noch diejenigen Fallgruppen des bisherigen Allgemeinen Teils<br />

<strong>der</strong> Vergütungsordnung (Anlage 1 a zum BAT/BAT-O) enthält, <strong>der</strong>en Tätigkeitsmerkmale<br />

in Form unbest<strong>im</strong>mter Rechtsbegriffe beschrieben sind (bisher die ersten<br />

Fallgruppen des Allgemeinen Teils <strong>der</strong> Anlage 1 a zum BAT/BAT-O). Dagegen sind<br />

die funktionsbezogenen Tätigkeitsmerkmale und die Tätigkeitsmerkmale, die, wie<br />

zum Beispiel Tätigkeiten in <strong>der</strong> Forschung, best<strong>im</strong>mte Bereiche betreffen, aus dem<br />

bisherigen Allgemeinen Teil <strong>der</strong> Vergütungsordnung ausgeson<strong>der</strong>t worden. Sie sind<br />

jetzt in den Abschnitten des Teils II geregelt (Teil II Abschnitt 6). Der Teil II beinhaltet<br />

auch die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (Teil II Abschnitt 20).<br />

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />

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