Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW
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| TdL-Richtlinien (Ost) | B III<br />
8. (nicht belegt)<br />
9. Erzieherinnen, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen, Physiotherapeutinnen<br />
o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und Ergotherapeuten<br />
o<strong>der</strong> Beschäftigungstherapeuten, Kin<strong>der</strong>diakone<br />
und Freundschaftspionierleiter mit entsprechen<strong>der</strong> staatlicher Prüfung<br />
o<strong>der</strong> staatlicher Anerkennung in <strong>der</strong> Tätigkeit von Lehrern E 9*<br />
(Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, <strong>im</strong> Einzelfall zu entscheiden, welche<br />
sonstigen Beschäftigten aufgrund einer geeigneten gleichwertigen<br />
Ausbildung den Erziehern, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen,<br />
Physiotherapeutinnen o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und<br />
Ergotherapeuten o<strong>der</strong> Beschäftigungstherapeuten, Kin<strong>der</strong>diakonen und<br />
Freundschaftspionierleitern gleichgestellt werden können.)<br />
10. Beschäftigte ohne Ausbildung nach Fallgruppe 6, Fallgruppe 7, o<strong>der</strong><br />
Fallgruppe 9 mit an<strong>der</strong>weitiger Ausbildung in <strong>der</strong> Tätigkeit von Lehrern E 8<br />
11. Erzieherinnen, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen, Physiotherapeutinnen<br />
o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und Ergotherapeuten o<strong>der</strong><br />
Beschäftigungstherapeuten, Kin<strong>der</strong>diakone und Freundschaftspionierleiter<br />
mit entsprechen<strong>der</strong> staatlicher Prüfung o<strong>der</strong> staatlicher Anerkennung<br />
und mindestens 12-monatiger son<strong>der</strong>pädagogischer Zusatzausbildung<br />
als pädagogische Unterrichtshilfen E 9*<br />
(Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, <strong>im</strong> Einzelfall zu entscheiden, welche<br />
sonstigen Beschäftigten aufgrund einer geeigneten gleichwertigen<br />
Ausbildung den Erziehern, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen,<br />
Physiotherapeutinnen o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und<br />
Ergotherapeuten o<strong>der</strong> Beschäftigungstherapeuten, Kin<strong>der</strong>diakonen und<br />
Freundschaftspionierleitern gleichgestellt werden können.)<br />
12. Erzieherinnen, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen, Physiotherapeutinnen<br />
o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und Ergotherapeuten o<strong>der</strong> Beschäftigungstherapeuten,<br />
Kin<strong>der</strong>diakone und Freundschaftspionierleiter mit<br />
entsprechen<strong>der</strong> staatlicher Prüfung o<strong>der</strong> staatlicher Anerkennung als<br />
pädagogische Unterrichtshilfen E 8<br />
(Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, <strong>im</strong> Einzelfall zu entscheiden,<br />
welche sonstigen Beschäftigten aufgrund einer geeigneten<br />
gleichwertigen Ausbildung den Erziehern, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen,<br />
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />
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