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Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

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| Besitzstandsregelungen<br />

II.<br />

Besitzstandsregelungen<br />

Die Besitzstandsregelungen wegen weggefallener Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen für<br />

die aus dem BAT/BAT-O in den TV-L übergeleiteten Beschäftigten werden vom neuen tariflichen<br />

Eingruppierungsrecht nicht berührt. Das heißt, dass die zum 1. November 2006 in den<br />

TV-L übergeleiteten Beschäftigten auch nach dem 31. Dezember 2011 die ihnen anstelle <strong>der</strong><br />

weggefallenen Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen gewährten Besitzstandsleistungen für<br />

die Dauer erhalten, in <strong>der</strong> die beson<strong>der</strong>en Voraussetzungen für diese Leistungen erfüllt<br />

werden.<br />

Vom neuen tariflichen Eingruppierungsrecht unberührt bleibt auch die für die Besitzstandsleis -<br />

tungen wegen weggefallener Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen vereinbarte Verlängerung<br />

des Stichtags auf den 31. Oktober 2012. Im Organisationsbereich <strong>der</strong> <strong>GEW</strong> ist <strong>der</strong> auf<br />

den 31. Oktober 2012 hinausgeschobene Stichtag hinsichtlich <strong>der</strong> Aufstiege nur noch für diejenigen<br />

Beschäftigten von Bedeutung, die aus dem BAT/BAT-O in die Entgeltgruppen 9 und<br />

höher übergeleitet wurden. Bei <strong>der</strong> Besitzstandsleistung für die weggefallenen Vergütungsgruppenzulagen<br />

können <strong>im</strong> Organisationsbereich <strong>der</strong> <strong>GEW</strong> die vom BAT/BAT-O in den TV-L übergeleiteten<br />

- Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechen<strong>der</strong> Tätigkeit<br />

sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen<br />

entsprechende Tätigkeiten ausüben, und<br />

- Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechen<strong>der</strong> Tätigkeit sowie sonstige<br />

Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende<br />

Tätigkeiten ausüben,<br />

noch in den Genuss dieser Leistung kommen, wenn sie die beson<strong>der</strong>en Voraussetzungen hierfür<br />

erfüllen, zum 31. Oktober 2008 den Aufstieg in die höhere Vergütungsgruppe (IV b bzw. V c)<br />

bei Fortgeltung des BAT/BAT-O vollzogen hätten, bei Fortgeltung des BAT/BAT-O zum<br />

1. November 2008 eine Bewährungszeit von insgesamt vier Jahren bei Sozialarbeitern/Sozialpädagogen<br />

und von dreieinhalb Jahren bei Erzieherinnen zurückgelegt hätten und die Vergütungsgruppenzulage<br />

spätestens am 31. Oktober 2012 erhalten würden.<br />

Neben <strong>der</strong> Besitzstandszulage für eine Vergütungsgruppenzulage besteht kein Anspruch auf<br />

eine Entgeltgruppenzulage.<br />

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />

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