Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW
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| Besitzstandsregelungen<br />
II.<br />
Besitzstandsregelungen<br />
Die Besitzstandsregelungen wegen weggefallener Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen für<br />
die aus dem BAT/BAT-O in den TV-L übergeleiteten Beschäftigten werden vom neuen tariflichen<br />
Eingruppierungsrecht nicht berührt. Das heißt, dass die zum 1. November 2006 in den<br />
TV-L übergeleiteten Beschäftigten auch nach dem 31. Dezember 2011 die ihnen anstelle <strong>der</strong><br />
weggefallenen Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen gewährten Besitzstandsleistungen für<br />
die Dauer erhalten, in <strong>der</strong> die beson<strong>der</strong>en Voraussetzungen für diese Leistungen erfüllt<br />
werden.<br />
Vom neuen tariflichen Eingruppierungsrecht unberührt bleibt auch die für die Besitzstandsleis -<br />
tungen wegen weggefallener Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen vereinbarte Verlängerung<br />
des Stichtags auf den 31. Oktober 2012. Im Organisationsbereich <strong>der</strong> <strong>GEW</strong> ist <strong>der</strong> auf<br />
den 31. Oktober 2012 hinausgeschobene Stichtag hinsichtlich <strong>der</strong> Aufstiege nur noch für diejenigen<br />
Beschäftigten von Bedeutung, die aus dem BAT/BAT-O in die Entgeltgruppen 9 und<br />
höher übergeleitet wurden. Bei <strong>der</strong> Besitzstandsleistung für die weggefallenen Vergütungsgruppenzulagen<br />
können <strong>im</strong> Organisationsbereich <strong>der</strong> <strong>GEW</strong> die vom BAT/BAT-O in den TV-L übergeleiteten<br />
- Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechen<strong>der</strong> Tätigkeit<br />
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen<br />
entsprechende Tätigkeiten ausüben, und<br />
- Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechen<strong>der</strong> Tätigkeit sowie sonstige<br />
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende<br />
Tätigkeiten ausüben,<br />
noch in den Genuss dieser Leistung kommen, wenn sie die beson<strong>der</strong>en Voraussetzungen hierfür<br />
erfüllen, zum 31. Oktober 2008 den Aufstieg in die höhere Vergütungsgruppe (IV b bzw. V c)<br />
bei Fortgeltung des BAT/BAT-O vollzogen hätten, bei Fortgeltung des BAT/BAT-O zum<br />
1. November 2008 eine Bewährungszeit von insgesamt vier Jahren bei Sozialarbeitern/Sozialpädagogen<br />
und von dreieinhalb Jahren bei Erzieherinnen zurückgelegt hätten und die Vergütungsgruppenzulage<br />
spätestens am 31. Oktober 2012 erhalten würden.<br />
Neben <strong>der</strong> Besitzstandszulage für eine Vergütungsgruppenzulage besteht kein Anspruch auf<br />
eine Entgeltgruppenzulage.<br />
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />
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