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Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

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| Tarifvertrag für den <strong>öffentlichen</strong> <strong>Dienst</strong> <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (TV-L) | Anlage A<br />

3. Der Ermittlung <strong>der</strong> Durchschnittsbelegung ist für das jeweilige Kalen<strong>der</strong>jahr grundsätzlich<br />

die Zahl <strong>der</strong> vom 1. Oktober bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze zugrunde zu legen.<br />

Entgeltgruppe 12<br />

Leiter von Erziehungshe<strong>im</strong>en<br />

mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 90 Plätzen.<br />

Entgeltgruppe 11<br />

1. Leiter von Erziehungshe<strong>im</strong>en<br />

mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 50 Plätzen.<br />

2. Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leitern von<br />

Erziehungshe<strong>im</strong>en<br />

mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 90 Plätzen bestellt sind.<br />

1. Leiter von Erziehungshe<strong>im</strong>en<br />

Entgeltgruppe 10<br />

2. Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leitern von<br />

Erziehungshe<strong>im</strong>en<br />

mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 50 Plätzen bestellt sind.<br />

Entgeltgruppe 9<br />

Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leitern von Erziehungshe<strong>im</strong>en<br />

bestellt sind.<br />

(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage<br />

F Abschnitt I Nr. 5)<br />

Unterabschnitt 2<br />

Leiter von Kin<strong>der</strong>tagesstätten<br />

Vorbemerkungen<br />

1. Kin<strong>der</strong>tagesstätten <strong>im</strong> Sinne <strong>der</strong> Tätigkeitsmerkmale dieses Unterabschnitts sind Krippen,<br />

Kin<strong>der</strong>gärten, Horte, Kin<strong>der</strong>betreuungsstuben und Kin<strong>der</strong>häuser.<br />

2. Der Ermittlung <strong>der</strong> Durchschnittsbelegung ist für das jeweilige Kalen<strong>der</strong>jahr grundsätzlich<br />

die Zahl <strong>der</strong> vom 1. Oktober bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>jahres vergebenen,<br />

je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze zugrunde zu legen.<br />

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />

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