15.11.2013 Aufrufe

Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

| Eingruppierung <strong>der</strong> Lehrkräfte | Än<strong>der</strong>ungen <strong>im</strong> Tarifgebiet Ost | Überleitung <strong>der</strong> vorhandenen Lehrkräfte<br />

Tätigkeitsmerkmal Eingruppierung Neue Eingruppierung<br />

(Regelungsstand (Regelungsstand<br />

bis zum 31.12.2011) ab 1.1.2012)<br />

Schulkin<strong>der</strong>gärten und Vorschulklassen<br />

Erzieher, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen,<br />

Physiotherapeutinnen o<strong>der</strong> Krankengymnas -<br />

tinnen, Logopäden und Ergotherapeuten o<strong>der</strong><br />

Beschäftigungstherapeuten<br />

• mit entsprechen<strong>der</strong> staatlicher Prüfung<br />

o<strong>der</strong> staatlicher Anerkennung<br />

• in einem Schulkin<strong>der</strong>garten o<strong>der</strong> in einer<br />

Vorschulklasse<br />

V c nach 4 Jahren V b<br />

E 8<br />

E 9 4)<br />

1)<br />

Soweit vorhanden auch an Realschulen, Son<strong>der</strong>schulen und vergleichbaren Schulen, Gymnasien<br />

und berufsbildenden Schulen<br />

2)<br />

Soweit vorhanden auch an Realschulen und Son<strong>der</strong>schulen bzw. vergleichbaren Schulen<br />

3)<br />

Soweit vorhanden auch an Gymnasien und berufsbildenden Schulen<br />

4)<br />

E 9 mit Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6<br />

Überleitung <strong>der</strong> vorhandenen Lehrkräfte<br />

Die Überleitung <strong>der</strong> vorhandenen Lehrkräfte erfolgt nach den gleichen Prinzipien wie für die<br />

Eingruppierung <strong>der</strong> übrigen vorhandenen Beschäftigten, für die die Entgeltordnung gilt. Es<br />

wird deshalb auf den Abschnitt I.12 „Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L“ verwiesen.<br />

184 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!