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Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

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| Erläuterungen zum Eingruppierungsrecht des TV-L | 10. Höhere Eingruppierung in den Entgeltgruppen 9 und höher<br />

10. Höhere Eingruppierung in den Entgeltgruppen 9 und höher<br />

Beschäftigte, die bei Fortgeltung des BAT/BAT-O nach einer fünf- bzw. sechsjährigen<br />

Bewährung aus <strong>der</strong> Vergütungsgruppe II a in die Vergütungsgruppe I b aufgestiegen<br />

wären, sind in <strong>der</strong> Entgeltgruppe 14 eingruppiert. Dadurch erhöht sich jedoch<br />

das Entgelt nicht tatsächlich, weil diese Beschäftigten bereits bis zum 31. Dezember<br />

2012 zu ihrem Entgelt aus <strong>der</strong> Entgeltgruppe 13 eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages<br />

zwischen dem Entgelt <strong>der</strong> Entgeltgruppe 13 und <strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />

14 erhalten.<br />

Eine weitere Än<strong>der</strong>ung betrifft die sogenannten Drittelaufstiege für technische sowie<br />

vermessungs- und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung<br />

(Abschnitt 22 Unterabschnitt 22.1). Bei den Drittelaufstiegen handelt es sich um<br />

Fallgruppen mit Heraushebungsmerkmalen, die zu einem Drittel erfüllt sein müssen<br />

und aus denen die betreffenden Beschäftigten nach einer best<strong>im</strong>mten Bewährungszeit<br />

aufgestiegen sind. Diese Beschäftigten sind seit dem 1. Januar 2012 bereits mit<br />

Beginn <strong>der</strong> Tätigkeit in <strong>der</strong> Entgeltgruppe eingruppiert, die auch unter Überspringen<br />

<strong>der</strong> Entgeltgruppe 12 <strong>der</strong> BAT/BAT-O-Aufstiegsgruppe entspricht.<br />

Keine Lösung gibt es dagegen für Beschäftigte, die bei Fortgeltung des BAT/BAT-O<br />

nach einer elf- bzw. fünfzehnjährigen Bewährung in Vergütungsgruppe II a in die<br />

Vergütungsgruppe I b aufgestiegen wären. Hier verbleibt es bei <strong>der</strong> Entgeltgruppe 13 Ü<br />

für die zum 1.11.2006 vom BAT/BAT-O in den TV-L übergeleiteten Beschäftigten<br />

bzw. bei <strong>der</strong> Entgeltgruppe 13 für die nach dem 31.10.2006 neu eingestellten<br />

Beschäftigten.<br />

20 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

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