Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW
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| TdL-Richtlinien (West) | B I<br />
o<strong>der</strong><br />
nach einem mindestens sechssemestrigen Studium an einer Kunsthochschule<br />
o<strong>der</strong> Kunstakademie den künstlerischen Teil <strong>der</strong> Künstlerischen<br />
Prüfung für das Lehramt am Gymnasium abgelegt haben, mit entsprechen<strong>der</strong><br />
Tätigkeit E 10<br />
8. Musikerzieher,<br />
die nach einem mindestens achtsemestrigen Studium an einer Musikhochschule<br />
o<strong>der</strong> Musikakademie die künstlerische Reifeprüfung bzw. die<br />
künstlerische Abschlussprüfung bzw. die A-Prüfung für Kirchenmusik<br />
abgelegt bzw. den Diplomgrad „Diplom-Musiklehrer“ erworben haben<br />
o<strong>der</strong><br />
nach einem mindestens sechssemestrigen Studium an einer Musikhochschule<br />
o<strong>der</strong> Musikakademie den künstlerischen Teil <strong>der</strong> Künstlerischen<br />
Prüfung für das Lehramt am Gymnasium bzw. die Teilprüfung Musik in<br />
<strong>der</strong> Ersten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium abgelegt haben,<br />
mit entsprechen<strong>der</strong> Tätigkeit E 10<br />
9. Technische Lehrer,<br />
die in einem Land die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen<br />
für die Übernahme in das Beamtenverhältnis für ein Amt mindestens<br />
<strong>der</strong> Besoldungsgruppe A 9 erworben haben E 9<br />
10. Technische Lehrer<br />
mit Lehrbefähigung o<strong>der</strong> mit Unterrichtserlaubnis für mindestens<br />
zwei Fächer E 9<br />
11. Technische Lehrer<br />
mit Lehrbefähigung o<strong>der</strong> mit Unterrichtserlaubnis für mindestens<br />
ein Fach E 8<br />
12. Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer<br />
mit staatlicher o<strong>der</strong> staatlich anerkannter Turn-, Sport- o<strong>der</strong><br />
Gymnastiklehrerprüfung E 9*<br />
(Dieses Merkmal gilt nur für Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer,<br />
<strong>der</strong>en Ausbildung in <strong>der</strong> Regel den Abschluss einer Realschule o<strong>der</strong><br />
eine gleichwertige Schulausbildung voraussetzt und die ein mindestens<br />
viersemestriges Studium an einem staatlichen o<strong>der</strong> einem staatlich<br />
anerkannten Ausbildungsinstitut durchlaufen haben)<br />
188 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft