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Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

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| TdL-Richtlinien (West) | B I<br />

o<strong>der</strong><br />

nach einem mindestens sechssemestrigen Studium an einer Kunsthochschule<br />

o<strong>der</strong> Kunstakademie den künstlerischen Teil <strong>der</strong> Künstlerischen<br />

Prüfung für das Lehramt am Gymnasium abgelegt haben, mit entsprechen<strong>der</strong><br />

Tätigkeit E 10<br />

8. Musikerzieher,<br />

die nach einem mindestens achtsemestrigen Studium an einer Musikhochschule<br />

o<strong>der</strong> Musikakademie die künstlerische Reifeprüfung bzw. die<br />

künstlerische Abschlussprüfung bzw. die A-Prüfung für Kirchenmusik<br />

abgelegt bzw. den Diplomgrad „Diplom-Musiklehrer“ erworben haben<br />

o<strong>der</strong><br />

nach einem mindestens sechssemestrigen Studium an einer Musikhochschule<br />

o<strong>der</strong> Musikakademie den künstlerischen Teil <strong>der</strong> Künstlerischen<br />

Prüfung für das Lehramt am Gymnasium bzw. die Teilprüfung Musik in<br />

<strong>der</strong> Ersten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium abgelegt haben,<br />

mit entsprechen<strong>der</strong> Tätigkeit E 10<br />

9. Technische Lehrer,<br />

die in einem Land die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen<br />

für die Übernahme in das Beamtenverhältnis für ein Amt mindestens<br />

<strong>der</strong> Besoldungsgruppe A 9 erworben haben E 9<br />

10. Technische Lehrer<br />

mit Lehrbefähigung o<strong>der</strong> mit Unterrichtserlaubnis für mindestens<br />

zwei Fächer E 9<br />

11. Technische Lehrer<br />

mit Lehrbefähigung o<strong>der</strong> mit Unterrichtserlaubnis für mindestens<br />

ein Fach E 8<br />

12. Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer<br />

mit staatlicher o<strong>der</strong> staatlich anerkannter Turn-, Sport- o<strong>der</strong><br />

Gymnastiklehrerprüfung E 9*<br />

(Dieses Merkmal gilt nur für Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer,<br />

<strong>der</strong>en Ausbildung in <strong>der</strong> Regel den Abschluss einer Realschule o<strong>der</strong><br />

eine gleichwertige Schulausbildung voraussetzt und die ein mindestens<br />

viersemestriges Studium an einem staatlichen o<strong>der</strong> einem staatlich<br />

anerkannten Ausbildungsinstitut durchlaufen haben)<br />

188 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

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