15.11.2013 Aufrufe

Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

| Tarifvertrag für den <strong>öffentlichen</strong> <strong>Dienst</strong> <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (TV-L) | §§ 6 – 7<br />

lichen Tarifvertrag getroffen werden, wenn eine <strong>Dienst</strong>vereinbarung nicht einvernehmlich<br />

zustande kommt und <strong>der</strong> Arbeitgeber ein Letztentscheidungsrecht hat.<br />

(10) 1<br />

In Verwaltungen und Betrieben, in denen auf Grund spezieller Aufgaben (zum Beispiel<br />

Ausgrabungen, Expeditionen, Schifffahrt) o<strong>der</strong> saisonbedingt erheblich verstärkte Tätigkeiten<br />

anfallen, kann für diese Tätigkeiten die regelmäßige Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden<br />

in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen verlängert werden. 2 In diesem Fall muss<br />

durch Verkürzung <strong>der</strong> regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bis zum Ende des Ausgleichszeitraums<br />

nach Absatz 2 Satz 1 ein entsprechen<strong>der</strong> Zeitausgleich durchgeführt<br />

werden. 3 Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43.<br />

(11) 1<br />

Bei <strong>Dienst</strong>reisen gilt nur die Zeit <strong>der</strong> dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen<br />

Geschäftsort als Arbeitszeit. 2 Für jeden Tag einschließlich <strong>der</strong> Reisetage wird jedoch mindestens<br />

die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche o<strong>der</strong> dienstplanmäßige<br />

Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung <strong>der</strong> Reisezeit nicht<br />

erreicht würde. 3 Überschreiten nicht anrechenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden <strong>im</strong><br />

Monat, so werden auf Antrag 25 v.H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit<br />

als Freizeitausgleich gewährt und bei gleiten<strong>der</strong> Arbeitszeit <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> jeweils<br />

geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet. 4 Der beson<strong>der</strong>en Situation von<br />

Teilzeitbeschäftigten ist Rechnung zu tragen. 5 Soweit Einrichtungen in privater Rechtsform<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Arbeitgeber nach eigenen Grundsätzen verfahren, sind diese abweichend<br />

von den Sätzen 1 bis 4 maßgebend.<br />

§ 7<br />

Son<strong>der</strong>formen <strong>der</strong> Arbeit<br />

(1) 1<br />

Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, <strong>der</strong> einen regelmäßigen<br />

Wechsel <strong>der</strong> täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte<br />

durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen<br />

werden. 2 Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen<br />

bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3 Nachtschichten sind<br />

Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.<br />

(2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, <strong>der</strong> einen regelmäßigen Wechsel des<br />

Beginns <strong>der</strong> täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von<br />

längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13<br />

Stunden geleistet wird.<br />

(3) Bereitschaftsdienst leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb<br />

<strong>der</strong> regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber best<strong>im</strong>mten Stelle aufhalten,<br />

um <strong>im</strong> Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.<br />

38 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!