Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW
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| Tarifvertrag für den <strong>öffentlichen</strong> <strong>Dienst</strong> <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (TV-L) | Anlage A<br />
3. Beschäftigte <strong>im</strong> Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und <strong>im</strong> Außendienst,<br />
<strong>der</strong>en Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfor<strong>der</strong>t.<br />
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)<br />
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3, 5 und 6)<br />
Entgeltgruppe 8<br />
Beschäftigte <strong>im</strong> Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und <strong>im</strong> Außendienst,<br />
<strong>der</strong>en Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel<br />
selbständige Leistungen erfor<strong>der</strong>t.<br />
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3, 5 und 6)<br />
Entgeltgruppe 6<br />
Beschäftigte <strong>im</strong> Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und <strong>im</strong> Außendienst,<br />
<strong>der</strong>en Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfor<strong>der</strong>t.<br />
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 6)<br />
Entgeltgruppe 5<br />
Beschäftigte <strong>im</strong> Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und <strong>im</strong> Außendienst,<br />
<strong>der</strong>en Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfor<strong>der</strong>t.<br />
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 7)<br />
Entgeltgruppe 4<br />
1. Beschäftigte <strong>im</strong> Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und <strong>im</strong> Außendienst<br />
mit schwierigen Tätigkeiten.<br />
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 8)<br />
> Nie<strong>der</strong>schriftserklärung zu Teil I, Entgeltgruppe 4 Fallgruppe 1:<br />
1<br />
Die Tarifvertragsparteien haben sich in <strong>der</strong> Entgeltgruppe 4 Fallgruppe 1 auf das neue Heraushebungsmerkmal<br />
„schwierige Tätigkeiten“ verständigt. 2 Im Hinblick auf die Neustrukturierung <strong>der</strong><br />
Tätigkeitsmerkmale in den Entgeltgruppen 3 und 4 (Allgemeiner Teil) <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> neuen Entgelt -<br />
ordnung waren sie sich darüber einig, dass die bisher unter das Heraushebungsmerkmal „schwierigere<br />
Tätigkeiten“ (ehemals Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 1a in Teil I <strong>der</strong> Anlage 1a zum<br />
BAT/BAT-O und Beispielkatalog hierzu) fallenden Tätigkeiten in Abhängigkeit ihrer jeweiligen<br />
konkreten Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Entgeltgruppe 3 o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Entgeltgruppe 4 zugeordnet werden sollen.<br />
3<br />
Unter Bezugnahme auf den o. g. Beispielkatalog werden die Tätigkeiten „Mitwirkung bei <strong>der</strong> Bearbeitung<br />
laufen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> gleichartiger Geschäfte nach Anleitung“, „Entwerfen von dabei zu erledigenden<br />
Schreiben nach skizzierten Angaben“, „Erledigung ständig wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Arbeiten in Anlehnung<br />
an ähnliche Vorgänge – auch ohne Anleitung –“ <strong>der</strong> Entgeltgruppe 3 zugeordnet. 4 Die<br />
Tätigkeiten „Führung von Karteien o<strong>der</strong> elektronischen Dateien, die nach technischen o<strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />
Merkmalen geordnet sind o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Führung die Kenntnis frem<strong>der</strong> Sprachen voraussetzt“,<br />
werden <strong>der</strong> Entgeltgruppe 4 zugeordnet.<br />
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />
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