Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW
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| TdL-Richtlinien (Ost) | B IV – BV<br />
9. Musikerzieher<br />
mit achtsemestrigem Studium an einem Seminar für Musikerziehung<br />
einer Hochschule für Musik und staatlicher Prüfung für Musiklehrer<br />
und Zweiter Prüfung <strong>im</strong> Fach Jugend- und Volksmusik E 10<br />
(Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, zu entscheiden, welche sonstigen<br />
Musiklehrer aufgrund ihrer künstlerischen Fähigkeiten und ihrer<br />
Erfahrungen als gleichwertig anzusehen sind.)<br />
10. Kunsterzieher o<strong>der</strong> Musikerzieher ohne Ausbildung nach Fallgruppe 7,<br />
Fallgruppe 8 o<strong>der</strong> Fallgruppe 9 mit an<strong>der</strong>weitiger Ausbildung und<br />
beson<strong>der</strong>en künstlerischen Fähigkeiten und Erfahrungen E 10<br />
(Die Entscheidung über die Eingruppierung dieser Lehrer trifft die<br />
oberste Landesbehörde.)<br />
11. Kunsterzieher o<strong>der</strong> Musikerzieher,<br />
die nicht unter die Fallgruppen 7 bis 10 fallen E 9<br />
12. Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer<br />
mit staatlicher o<strong>der</strong> staatlicher anerkannter Turn-, Sport- o<strong>der</strong><br />
Gymnastiklehrerprüfung E 9<br />
(Dieses Merkmal gilt nur für Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer, <strong>der</strong>en<br />
Ausbildung in <strong>der</strong> Regel den Abschluss einer Realschule o<strong>der</strong> eine<br />
gleichwertige Schulausbildung voraussetzt und die ein mindestens<br />
viersemestriges Studium an einem staatlichen o<strong>der</strong> einem staatlich<br />
anerkannten Ausbildungsinstitut durchlaufen haben.)<br />
13. Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer<br />
mit <strong>der</strong> Ausbildung als staatlich geprüfte Vereinsturnlehrer o<strong>der</strong> als<br />
staatlich anerkannte Sportlehrer mit <strong>der</strong> Befähigung für Freizeitpflege E 9*<br />
Die übrigen Lehrkräfte werden wie die entsprechenden Lehrkräfte an Grundund<br />
Hauptschulen eingruppiert.<br />
V. Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen<br />
Lehrer in <strong>der</strong> Tätigkeit von Fachlehrern, Fachoberlehrern, Fachschullehrern, Fachschuloberlehrern,<br />
technischen Lehrern, Werkstattlehrern o<strong>der</strong> Werkmeistern,<br />
wenn <strong>der</strong> entsprechende Beamte <strong>im</strong> Eingangsamt in die Besoldungsgruppe<br />
212 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft