Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW
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| Erläuterungen zum Eingruppierungsrecht des TV-L | 11. Zulagen<br />
- Leiter von Kin<strong>der</strong>tagesstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen <strong>im</strong> Sinne des<br />
§ 2 SGB IX o<strong>der</strong> für Kin<strong>der</strong> und/o<strong>der</strong> Jugendliche mit wesentlichen<br />
Erziehungsschwierigkeiten.<br />
Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1<br />
- Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter<br />
von Leitern von Kin<strong>der</strong>tagesstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen <strong>im</strong> Sinne<br />
des § 2 SGB IX o<strong>der</strong> für Kin<strong>der</strong> und/o<strong>der</strong> Jugendliche mit wesentlichen<br />
Erziehungs-schwierigkeiten mit einer Durchschnittsbelegung von<br />
mindestens 40 Plätzen bestellt sind<br />
Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 2<br />
107,26<br />
- Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter<br />
von Leitern von Kin<strong>der</strong>tagesstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen <strong>im</strong> Sinne<br />
des § 2 SGB IX o<strong>der</strong> für Kin<strong>der</strong> und/o<strong>der</strong> Jugendliche mit wesentlichen<br />
Erziehungsschwierigkeiten bestellt sind.<br />
Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 3<br />
94,85<br />
Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 4<br />
Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechen<strong>der</strong><br />
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger<br />
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten<br />
ausüben, mit schwierigen Tätigkeiten.<br />
Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1<br />
107,26<br />
Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 6<br />
Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechen<strong>der</strong> Tätigkeit<br />
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten<br />
und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit<br />
fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens drei Beschäftigte<br />
mindestens <strong>der</strong> Fallgruppe 2.<br />
Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1<br />
94,85<br />
Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechen<strong>der</strong> Tätigkeit<br />
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten<br />
und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in<br />
Schulkin<strong>der</strong>gärten, Vorklassen o<strong>der</strong> Vermittlungsgruppen für nicht<br />
schulpflichtige Kin<strong>der</strong><br />
Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1<br />
71,72<br />
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />
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