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Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

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| Erläuterungen zum Eingruppierungsrecht des TV-L | 11. Zulagen<br />

- Leiter von Kin<strong>der</strong>tagesstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen <strong>im</strong> Sinne des<br />

§ 2 SGB IX o<strong>der</strong> für Kin<strong>der</strong> und/o<strong>der</strong> Jugendliche mit wesentlichen<br />

Erziehungsschwierigkeiten.<br />

Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1<br />

- Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter<br />

von Leitern von Kin<strong>der</strong>tagesstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen <strong>im</strong> Sinne<br />

des § 2 SGB IX o<strong>der</strong> für Kin<strong>der</strong> und/o<strong>der</strong> Jugendliche mit wesentlichen<br />

Erziehungs-schwierigkeiten mit einer Durchschnittsbelegung von<br />

mindestens 40 Plätzen bestellt sind<br />

Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 2<br />

107,26<br />

- Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter<br />

von Leitern von Kin<strong>der</strong>tagesstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen <strong>im</strong> Sinne<br />

des § 2 SGB IX o<strong>der</strong> für Kin<strong>der</strong> und/o<strong>der</strong> Jugendliche mit wesentlichen<br />

Erziehungsschwierigkeiten bestellt sind.<br />

Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 3<br />

94,85<br />

Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 4<br />

Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechen<strong>der</strong><br />

Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger<br />

Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten<br />

ausüben, mit schwierigen Tätigkeiten.<br />

Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1<br />

107,26<br />

Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 6<br />

Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechen<strong>der</strong> Tätigkeit<br />

sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten<br />

und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit<br />

fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens drei Beschäftigte<br />

mindestens <strong>der</strong> Fallgruppe 2.<br />

Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1<br />

94,85<br />

Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechen<strong>der</strong> Tätigkeit<br />

sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten<br />

und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in<br />

Schulkin<strong>der</strong>gärten, Vorklassen o<strong>der</strong> Vermittlungsgruppen für nicht<br />

schulpflichtige Kin<strong>der</strong><br />

Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 1<br />

71,72<br />

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />

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