Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW
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| TdL-Richtlinien (West) | B III – B IV<br />
5. Jugendleiterinnen mit staatlicher Prüfung, Sozialpädagogen mit<br />
staatlicher Anerkennung o<strong>der</strong> Sozialarbeiter mit staatlicher<br />
Anerkennung als pädagogische Unterrichtshilfen E 10<br />
6. Erzieher, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen, Physiotherapeutinnen<br />
o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und Ergotherapeuten o<strong>der</strong><br />
Beschäftigungstherapeuten mit entsprechen<strong>der</strong> staatlicher Prüfung<br />
o<strong>der</strong> staatlicher Anerkennung und Zusatzausbildung als pädagogische<br />
Unterrichtshilfen E 9<br />
(Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, <strong>im</strong> Einzelfall zu entscheiden, welche<br />
sonstigen Beschäftigten aufgrund einer geeigneten gleichwertigen<br />
Ausbildung den Erziehern, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen, Physiotherapeutinnen<br />
o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und Ergotherapeuten<br />
o<strong>der</strong> Beschäftigungstherapeuten gleichgestellt werden können)<br />
7. Erzieher, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen, Physiotherapeutinnen<br />
o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und Ergotherapeuten o<strong>der</strong><br />
Beschäftigungstherapeuten mit entsprechen<strong>der</strong> staatlicher Prüfung o<strong>der</strong><br />
staatlicher Anerkennung als pädagogische Unterrichtshilfen E 9*<br />
(Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, <strong>im</strong> Einzelfall zu entscheiden, welche<br />
sonstigen Beschäftigten aufgrund einer geeigneten gleichwertigen<br />
Ausbildung den Erziehern, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen, Physiotherapeutinnen<br />
o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und Ergotherapeuten<br />
o<strong>der</strong> Beschäftigungstherapeuten gleichgestellt werden können)<br />
8. Sonstige pädagogische Unterrichtshilfen<br />
ohne Ausbildung nach Fallgruppe 5, Fallgruppe 6 o<strong>der</strong> Fallgruppe 7<br />
mit Zusatzausbildung E 9*<br />
9. Sonstige pädagogische Unterrichtshilfen<br />
ohne Ausbildung nach Fallgruppe 5, Fallgruppe 6 o<strong>der</strong> Fallgruppe 7 E 8<br />
Die übrigen Lehrkräfte werden wie die entsprechenden Lehrkräfte an<br />
Realschulen eingruppiert.<br />
IV.<br />
Lehrkräfte an Gymnasien<br />
1. Lehrer in <strong>der</strong> Tätigkeit von Studienräten<br />
mit abgeschlossenem Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule,<br />
192 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft