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Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

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| TdL-Richtlinien (West) | B III – B IV<br />

5. Jugendleiterinnen mit staatlicher Prüfung, Sozialpädagogen mit<br />

staatlicher Anerkennung o<strong>der</strong> Sozialarbeiter mit staatlicher<br />

Anerkennung als pädagogische Unterrichtshilfen E 10<br />

6. Erzieher, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen, Physiotherapeutinnen<br />

o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und Ergotherapeuten o<strong>der</strong><br />

Beschäftigungstherapeuten mit entsprechen<strong>der</strong> staatlicher Prüfung<br />

o<strong>der</strong> staatlicher Anerkennung und Zusatzausbildung als pädagogische<br />

Unterrichtshilfen E 9<br />

(Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, <strong>im</strong> Einzelfall zu entscheiden, welche<br />

sonstigen Beschäftigten aufgrund einer geeigneten gleichwertigen<br />

Ausbildung den Erziehern, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen, Physiotherapeutinnen<br />

o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und Ergotherapeuten<br />

o<strong>der</strong> Beschäftigungstherapeuten gleichgestellt werden können)<br />

7. Erzieher, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen, Physiotherapeutinnen<br />

o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und Ergotherapeuten o<strong>der</strong><br />

Beschäftigungstherapeuten mit entsprechen<strong>der</strong> staatlicher Prüfung o<strong>der</strong><br />

staatlicher Anerkennung als pädagogische Unterrichtshilfen E 9*<br />

(Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, <strong>im</strong> Einzelfall zu entscheiden, welche<br />

sonstigen Beschäftigten aufgrund einer geeigneten gleichwertigen<br />

Ausbildung den Erziehern, Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen, Hortnerinnen, Physiotherapeutinnen<br />

o<strong>der</strong> Krankengymnastinnen, Logopäden und Ergotherapeuten<br />

o<strong>der</strong> Beschäftigungstherapeuten gleichgestellt werden können)<br />

8. Sonstige pädagogische Unterrichtshilfen<br />

ohne Ausbildung nach Fallgruppe 5, Fallgruppe 6 o<strong>der</strong> Fallgruppe 7<br />

mit Zusatzausbildung E 9*<br />

9. Sonstige pädagogische Unterrichtshilfen<br />

ohne Ausbildung nach Fallgruppe 5, Fallgruppe 6 o<strong>der</strong> Fallgruppe 7 E 8<br />

Die übrigen Lehrkräfte werden wie die entsprechenden Lehrkräfte an<br />

Realschulen eingruppiert.<br />

IV.<br />

Lehrkräfte an Gymnasien<br />

1. Lehrer in <strong>der</strong> Tätigkeit von Studienräten<br />

mit abgeschlossenem Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule,<br />

192 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

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