15.11.2013 Aufrufe

Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

Tarifrecht im öffentlichen Dienst der Länder - GEW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

| TdL-Richtlinien (Ost) | B I<br />

9. Technische Lehrer,<br />

die in einem Land die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen<br />

für die Übernahme in das Beamtenverhältnis für ein Amt mindestens<br />

<strong>der</strong> Besoldungsgruppe A 9 erworben haben, E 9<br />

10. Technische Lehrer<br />

mit Lehrbefähigung o<strong>der</strong> mit Unterrichtserlaubnis für mindestens zwei<br />

Fächer E 9<br />

11. Technische Lehrer<br />

mit Lehrbefähigung o<strong>der</strong> mit Unterrichtserlaubnis für mindestens ein Fach E 8<br />

12. Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer<br />

mit staatlicher o<strong>der</strong> staatlich anerkannter Turn-, Sport- o<strong>der</strong><br />

Gymnastiklehrerprüfung E 9*<br />

(Dieses Merkmal gilt nur für Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer, <strong>der</strong>en<br />

Ausbildung in <strong>der</strong> Regel den Abschluss einer Realschule o<strong>der</strong> eine<br />

gleichwertige Schulausbildung voraussetzt und die ein mindestens<br />

viersemestriges Studium an einem staatlichen o<strong>der</strong> einem staatlich<br />

anerkannten Ausbildungsinstitut durchlaufen haben.)<br />

13. Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer<br />

mit <strong>der</strong> Ausbildung als staatlich geprüfte Vereinsturnlehrer o<strong>der</strong> als<br />

staatlich anerkannte Sportlehrer mit <strong>der</strong> Befähigung für Freizeitpflege E 8<br />

14. Werklehrer<br />

mit Lehrbefähigung für Werkarbeit an Grund-, Haupt-, Real- und<br />

höheren Schulen, wenn die Ausbildung den Abschluss einer Realschule<br />

und ein mindestens viersemestriges Studium an einem staatlichen o<strong>der</strong><br />

einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut voraussetzt E 9*<br />

15. Werklehrer<br />

mit Lehrbefähigung für Werkarbeit an Grund-, Haupt-, Real- und<br />

höheren Schulen E 8<br />

16. Musiklehrer E 9*<br />

17. Zeichenlehrer E 9*<br />

18. Lehrer für Kurzschrift und Textverarbeitung E 9*<br />

204 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!