16.11.2013 Aufrufe

Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

45<br />

3. Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts, das gegen die Gewährung von<br />

Gesellschaftsrechten in die Gesellschaft eingebracht wurde, sind in der<br />

Regel mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Einbringung anzusetzen.<br />

4. Bei Wirtschaftsgütern, die die Gesellschaft im Rahmen der unentgeltlichen<br />

Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs erworben hat, gilt als Anschaffungskosten<br />

der Betrag, der bei der Ermittlung <strong>des</strong> Gewinns <strong>des</strong><br />

bisherigen (inländischen) Unternehmens angesetzt worden ist.<br />

5. Bei Wirtschaftsgütern, die gegen Einräumung einer Leibrente erworben<br />

sind, stellt der Barwert der Rentenverpflichtung, ggf. erhöht um eine<br />

etwaige Kaufpreiszahlung, die Anschaffungskosten dar. Herstellungskosten<br />

eines Wirtschaftsguts sind die Aufwendungen, die durch den<br />

Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die<br />

Herstellung <strong>des</strong> Wirtschaftsguts entstanden sind (vgl. R 33 EStR 2003).<br />

10.3.3.4 Wurden Wirtschaftsgüter der ausländischen Gesellschaft von einem<br />

inländischen Beteiligten oder einer ihm nahe stehenden Person aus einem<br />

Betriebsvermögen übertragen, so ist als Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

oder als gemeiner Wert der Betrag zugrunde zu legen, den diese<br />

Personen beim Ausscheiden <strong>des</strong> Wirtschaftsguts aus ihrem Betriebsvermögen<br />

der Besteuerung zugrunde gelegt haben. Wird dargetan, dass dieser<br />

Ansatz unrichtig ist, so kann dies berücksichtigt werden, sofern auch der<br />

Ansatz bei dem Übertragenden nach den <strong>Grundsätze</strong>n über die Bilanzberichtigung<br />

noch geändert werden kann (vgl. R 15 EStR 2003). Dies gilt<br />

entsprechend<br />

1. für Beteiligungen im Sinne <strong>des</strong> § 17 EStG, die aus einem Privatvermögen<br />

auf die ausländische Gesellschaft übertragen worden sind;<br />

2. für Wirtschaftsgüter, die vor der Übertragung einem inländischen Betriebsvermögen<br />

entnommen oder sonst in ein Privatvermögen oder ein ausländisches<br />

Betriebsvermögen überführt worden sind.<br />

10.3.4 Einnahmen-Überschussrechnung<br />

10.3.4.1 Werden die Zwischeneinkünfte einer ausländischen Gesellschaft nach § 4<br />

Abs. 3 EStG ermittelt, so ist der Gewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen<br />

über die Betriebsausgaben. Diese Art der Gewinnermittlung kann nur<br />

für die Einkünfte aus passivem Erwerb insgesamt gewählt werden. Das<br />

gesamte dem passiven Erwerb dienende Vermögen der ausländischen<br />

Gesellschaft ist als notwendiges Betriebsvermögen zu behandeln.<br />

10.3.4.2 Zu den Betriebsausgaben gehören auch die Absetzungen für Abnutzung nach<br />

§ 7 EStG.<br />

10.3.4.3 Der Verlustabzug ist auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG<br />

zuzulassen.<br />

10.3.5 Verluste<br />

10.3.5.1 Von den dem Hin<strong>zur</strong>echnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften können<br />

in entsprechender <strong>Anwendung</strong> <strong>des</strong> § 10d EStG die Verluste anderer maßgeblicher<br />

Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden. Verluste, die<br />

bei Zwischeneinkünften im Sinne von § 10 Abs. 7 AStG entstanden sind, sind<br />

entsprechend der verminderten Berücksichtigung dieser Einkünfte bei der<br />

Hin<strong>zur</strong>echnung nur zu einem Anteil von 60 v.H. abzuziehen (<strong>zur</strong> zeitlichen<br />

<strong>Anwendung</strong> dieses Satzes siehe den Einleitungssatz zu Tz. 10.5). Der<br />

Verlustabzug ist nach Abzug der Steuern, die zu Lasten der ausländischen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!