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Diabetes Journal Diabetes-Folgen (Vorschau)

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Soziales<br />

Anforderungen werden zur Last:<br />

Überstunden sind zulässig!<br />

Liebe Leser, in loser Folge finden<br />

Sie die Rubrik „Rechteck“<br />

im <strong>Diabetes</strong>-<strong>Journal</strong>. Unser Autor<br />

Oliver Ebert, Rechtsanwalt in<br />

einer Stuttgarter Kanzlei, beantwortet<br />

Rechtsfragen,<br />

die Diabetiker oft stellen.<br />

Wir veröffentlichen aber auch<br />

Rechtsfragen, die nichts mit<br />

<strong>Diabetes</strong> zu tun haben.<br />

Bitte beachten Sie: Aus berufsrechtlichen<br />

Gründen darf an<br />

dieser Stelle nicht auf konkrete<br />

Rechtsprobleme eingegangen<br />

werden; die Beantwortung erfolgt<br />

ohne Gewähr und begründet<br />

in keinem Fall ein Mandatsverhältnis.<br />

Schreiben Sie an:<br />

RA Oliver Ebert<br />

REK Rechtsanwälte<br />

Nägelestraße 6A<br />

70597 Stuttgart<br />

Friedrichstraße 49<br />

72336 Balingen<br />

E-Mail: Sekretariat@rek.de<br />

Internet:<br />

www.diabetes-und-recht.de<br />

Ich bin 45 Jahre, leide seit<br />

1994 an Typ-1-<strong>Diabetes</strong><br />

und bin seitdem zu 50 Prozent<br />

schwerbehindert. Bin in einem<br />

Getränke-Großhandel beschäftigt<br />

und arbeite im 2-Schicht-System.<br />

Meine Arbeitszeit liegt dabei täglich<br />

zwischen 9 und 11 Std. einschließlich<br />

„Pflichtsamstagen“ (in<br />

der Urlaubszeit, vor oder nach Feiertagen).<br />

Dabei stehen den Mitarbeitern<br />

30 Minuten Pause zur Verfügung.<br />

Leider muss ich in der letzten<br />

Zeit verstärkt feststellen, diesen<br />

Anforderungen nicht mehr so gerecht<br />

zu werden. Daher meine Frage:<br />

Was schreibt der Gesetzgeber in<br />

meinem Fall über die Arbeitszeit<br />

und die Überstunden vor? Sollte es<br />

dafür eine besondere Regelung ge-<br />

Versicherung:<br />

Krankheit nicht nachmelden!<br />

ben, hätte ich auch noch gern gewusst,<br />

wie man diese ohne Ärger<br />

durch-/umsetzen kann. Olaf M.<br />

Oliver Ebert: Der Schwerbehindertenstatus<br />

bedeutet<br />

nicht, dass Überstunden grundsätzlich<br />

unzulässig sind. Auch<br />

können Sonn- oder Feiertagsarbeit<br />

bzw. Nachtarbeit und Bereitschaftsdienst<br />

allein aufgrund<br />

des Ausweises nicht generell abgelehnt<br />

werden. Allerdings muss<br />

der Arbeitgeber nach Möglichkeit<br />

die gesundheitlichen Beeinträchtigungen<br />

berücksichtigen; aufgrund<br />

seiner Fürsorgepflicht muss er alles<br />

Zumutbare unternehmen, um<br />

Ihnen die Ausübung der Tätigkeit<br />

zu ermöglichen (vgl. § 81 Abs. 4<br />

2 Jahre vor meiner Erkrankung<br />

mit Typ-1-<strong>Diabetes</strong><br />

(2009) habe ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />

abgeschlossen.<br />

Muss ich diese Erkrankung<br />

meiner Versicherung melden? Welche<br />

Konsequenzen kann diese Meldung<br />

nach sich ziehen? Silke N.<br />

Oliver Ebert: Krankheiten,<br />

die erst nach Versicherungsabschluss<br />

dia gnostiziert wurden,<br />

müssen grundsätzlich nicht bei<br />

der Versicherung gemeldet wer-<br />

Klage abgewiesen:<br />

Berufung beim Landessozialgericht<br />

Es geht um die<br />

Insulinpumpe:<br />

Was tun, wenn<br />

das Sozialgericht<br />

zugunsten der<br />

Krankenkasse entscheidet?<br />

Wie kann ich mich weiterwenden,<br />

wenn das Sozialgericht<br />

zugunsten der Krankenkasse<br />

entscheidet? Speziell geht es um eine<br />

Insulinpumpe für mich. Jens A.<br />

42<br />

www.diabetes-journal.de<br />

Oliver Ebert: Wenn das Sozialgericht<br />

Ihre Klage abweist,<br />

dann können Sie Berufung<br />

beim Landessozialgericht einle-<br />

<strong>Diabetes</strong>-<strong>Journal</strong> 2 /2013

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