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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0212<br />

Fahrordnung auf der freien Strecke Seite 1 von 1<br />

1 Gewöhnliche Fahrtrichtung auf zweigleisigen Bahnen<br />

Auf zweigleisigen Bahnen ist auf der freien Strecke in der Regel rechts zu fahren<br />

(gewöhnliche Fahrtrichtung). Bei Einführung in Bahnhöfe können die Gleise der freien<br />

Strecke auch so angeordnet sein, dass das Regelgleis links liegt.<br />

2 Mehrere Strecken derselben Fahrtrichtung<br />

Wo mehrere Strecken für dieselbe Fahrtrichtung vorhanden sind, ist im Fahrplan angegeben,<br />

welche Strecke der Zug befahren soll.<br />

3 Abzweigstellen<br />

(1) Auf Abzweigstellen ist die Fahrtrichtung oder die Benutzung der Gleise im Fahrplan<br />

für Zugmeldestellen oder im Streckenfahrplan vorgeschrieben.<br />

(2) Als Der Fahrdienstleiter bestimmen bestimmtSie, welche Gleise ein Sonderzug<br />

befahren sollbefährt, soweit es nicht schon angeordnet ist.<br />

Bei Zuglenkung mit Lenkplan können Gleise, die ein Sonderzug zu befahren hat,<br />

im Zuglenkplan angegeben sein.<br />

Reisezüge dürfen in der Regel nur über Gleise fahren, die für Reisezüge zugelassen<br />

sind. Muss ausnahmsweise Wenn ein Reisezug ausnahmsweise über<br />

Güterzuggleise fahren muss, müssen muss Sie der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer<br />

durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 9 - anweisen, im Bereichauf der<br />

Abzweigstelle mit höchstens 40 km/h zu fahren, soweit er nicht aus anderen<br />

Gründen mit höchstens 40 km/h befahren werden muss.<br />

Beispiel:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013

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