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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren<br />

Besonderheiten<br />

Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 408.0487<br />

Seite 1<br />

1 Regelung und Sicherung der Zugfolge<br />

(1) Auf Strecken mit Stichstreckenblock darf sich in der Regel nur ein Zug befinden.<br />

(2) Eine Strecke mit Stichstreckenblock gilt als frei, wenn der Fahrdienstleiter<br />

durch Auswertung der Meldeanzeigen des Streckenblocks oder eine Räumungsprüfung<br />

festgestellt hat, dass ein Zug vollständig auf der angrenzenden<br />

Zugmeldestelle angekommen ist.<br />

(3) Das Verfahren der Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt auf der Betriebsstelle am Ende<br />

der Stichstrecke darf angeordnet werden, bei Halt des Zuges<br />

1. auf der angrenzenden Zugmeldestelle<br />

2. auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke.<br />

Abweichungen können im Betriebsstellenbuch zugelassen sein.<br />

(4) Strecken, auf denen die Regeln dieser Module angewendet werden dürfen,<br />

sind im Betriebsstellenbuch aufgeführt.<br />

2 Befehle<br />

Müssen Befehle erteilt werden, muss der Fahrdienstleiter die Zustimmung <strong>zur</strong><br />

Fahrt für die Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke anordnen und die Zustimmung<br />

im Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock nach Modul<br />

408.0487V02 nachweisen.<br />

Der Fahrdienstleiter muss Befehle jeweils für Fahrten in die Stichstrecke und<br />

für Fahrten aus der Stichstrecke getrennt voneinander erteilen. Er darf Befehle<br />

für die Fahrt aus der Stichstrecke bereits vor der Fahrt in die Stichstrecke<br />

übermitteln.<br />

In den Befehlsvordrucken ist die Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke<br />

sinngemäß als Zugmeldestelle zu behandeln.<br />

3 Zug- und Rangierfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock<br />

(1) Eine Fahrt in die Strecke mit Stichstreckenblock wird in der Regel mit Hauptsignal<br />

zugelassen; die Zulassung gilt bis zum Halt der <strong>zur</strong>ückkehrenden Zugfahrt<br />

vor dem Einfahrsignal der angrenzenden Zugmeldestelle.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Für den ersten Zug nach unterbrochener Arbeitszeit auf der Stichstrecke,<br />

wenn dieser auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke beginnt, oder<br />

bei einem Personalwechsel des Triebfahrzeugführers auf der Betriebsstelle<br />

am Ende der Stichstrecke, ist durch den Fahrdienstleiter eine Zustimmung<br />

<strong>zur</strong> Abfahrt auf der Betriebsstelle am Ende der Stichstrecke anzuordnen. Eine<br />

Fahrt aus der Strecke mit Stichstreckenblock in die angrenzende Zugmeldestelle<br />

wird in der Regel mit Hauptsignal zugelassen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Ein-Zug-<br />

Betrieb<br />

Freisein der<br />

Strecke, Räumungsprüfung<br />

Zustimmung<br />

<strong>zur</strong> Abfahrt<br />

auf der betriebsstelle<br />

am<br />

Ende der<br />

Stichstrecke<br />

Fahrt in die<br />

Stichstrecke<br />

Fahrt aus der<br />

Stichstrecke<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 13.11.2013

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