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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0482<br />

Sperrfahrten durchführen<br />

Seite 1 von 2<br />

- Regeln für Triebfahrzeugführer und Zugführer -<br />

1 Ausdehnung der Sperrfahrten<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(1) Sperrfahrten dürfen<br />

a) von einer Zugmeldestelle bis <strong>zur</strong> nächsten verkehren und dabei auf zweigleisiger<br />

Strecke das Regelgleis oder das Gegengleis befahren,<br />

b) einen Teil der freien Strecke zwischen zwei Zugmeldestellen befahren und dabei<br />

- auf einer Zugmeldestelle beginnen und auf demselben Gleis <strong>zur</strong> Zugmeldestelle<br />

<strong>zur</strong>ückkehren oder auf der freien Strecke enden, oder<br />

- auf der freien Strecke beginnen und auf der freien Strecke oder auf einer<br />

Zugmeldestelle enden.<br />

Für Sperrfahrten, die während unterbrochener Arbeitszeit verkehren, kann in einer<br />

Betra etwas anderes bestimmt sein.<br />

(2) In ein gesperrtes Streckengleis dürfen mehrere Sperrfahrten eingelassen werden.<br />

(3) Für Sperrfahrten, die im Bereich von Abzweigstellen verkehren oder Anschlussstellen<br />

bedienen, können in den Örtlichen Richtlinien oder in einer Betra ergänzende<br />

Regeln gegeben sein.<br />

(4) Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren.<br />

(5) Sie dürfen Fahrzeuge in ein Gleis einsetzen, wenn der Fahrdienstleiter, der das<br />

Gleis gesperrt hat, zugestimmt hat.<br />

2 Sperrfahrten trennen, Fahrzeuge abstellen<br />

3 Abfahrt<br />

Sperrfahrten dürfen auf der freien Strecke erst abfahren, wenn der Fahrdienstleiter<br />

Ihnen als Zugführer die Zustimmung <strong>zur</strong> Abfahrt mündlich gegeben hat.<br />

4 Gültigkeit der Signale bei mehreren Sperrfahrten<br />

Wenn mehrere Sperrfahrten vor einem Signal halten oder sich ihm nähern, gelten die<br />

Fahrtstellung der Hauptsignale oder die Signale Sh 1, Zs 1, Zs 7, Zs 8 oder Ts 3 nur<br />

für den Triebfahrzeugführer der jeweils ersten Sperrfahrt.<br />

Grundsatz<br />

Mehrere<br />

Sperrfahrten<br />

In den Örtlichen Richtlinien oder in einer Betra kann zugelassen sein, dass auf der<br />

freien Strecke Sperrfahrten getrennt oder einzelne Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.<br />

Abzweigstellen,<br />

Anschlussstellen<br />

Baugleis<br />

Fahrzeuge<br />

einsetzen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.03.2013

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