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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.0463<br />

Auf dem Gegengleis fahren - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder Seite 3 von 11<br />

und Bediener von Stellwerken -<br />

dass der Haltmelder des Hauptsignals oder Sperrsignals leuchtet. Leuchtet Wenn<br />

der Haltmelder nicht leuchtet, müssen Siemuss er die Regeln in Abschnitt 10 Absatz<br />

4 beachten. Dies gilt auch für die Zulassung einer Zugfahrt, wenn der Zug<br />

nicht angeboten werden muss.<br />

(3) Soweit Wenn am Gegengleis kein gültiges Hauptsignal oder Sperrsignal vorhanden<br />

ist und der Zug auf dem Gegengleis ohne Halt auf einer Abzweigstelle weiterfahren<br />

oder in einen Bahnhof einfahren soll, gilt: Sie dürfenDer Fahrdienstleiter<br />

darf einen Zug auf dem Gegengleis annehmen, wenn auf der Abzweigstelle oder<br />

im Bahnhof die Bedingungen für das Zulassen der Zugfahrt erfüllt sind. SindWenn<br />

die Zugmeldestellen anderen Fahrdienstleitern zugeteilt sind, müssen diese der<br />

Weiter- oder Einfahrt ohne Halt zustimmen; für hierzu erforderliche Meldungen<br />

gelten die Regeln in Modul 408.0233 Abschnitt 3 Absatz 3 sinngemäß.<br />

Dies gilt auch für die Zulassung einer Zugfahrt, wenn der Zug nicht angeboten<br />

werden muss.<br />

(4) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf einen Zug auf dem Gegengleis annehmen,<br />

wenn Sie er festgestellt hatben, dass auch der im Betriebsstellenbuch genannte<br />

Gleisabschnitt im Ausfahrgleis nach Modul 408.0851 Abschnitt 2 Absatz 6 frei ist.<br />

Dies gilt auch für die Zulassung einer Zugfahrt, wenn der Zug nicht angeboten<br />

werden muss.<br />

7 Abmelden, Benachrichtigen<br />

Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss Züge, die auf dem Gegengleis fahren, abmelden,<br />

wenn die beteiligten Zugmeldestellen einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt<br />

sind. Setzen Sie die WorteEr muss „auf dem Gegengleis“ zusetzen. Verwenden Sie<br />

dDiesen Zusatz muss er auch beim Benachrichtigen von Schrankenwärtern oder<br />

Bahnübergangsposten verwenden.<br />

8 Räumungsprüfung<br />

(1) Wo Gleiswechselbetrieb vorübergehend eingerichtet ist, gilt Folgendes:<br />

a) Nachdem Fahren auf dem Gegengleis eingeführt ist, müssen Siemuss der<br />

Fahrdienstleiter bei<br />

- selbsttätigem Streckenblock für die Züge beider Fahrtrichtungen Räumungsprüfung<br />

durchführen,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

- nichtselbsttätigem Streckenblock die Züge beider Fahrtrichtungen zusätzlich<br />

<strong>zur</strong> Blockbedienung <strong>zur</strong>ückmelden.,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Dies gilt so lange, bis das Gleis in jeder Fahrtrichtung von einem Zug (Kontrollzug)<br />

befahren worden ist. Der Zug muss mit Hauptsignal in das Gleis eingefahren<br />

sein und es bei ordnungsgemäß wirkenden Blockeinrichtungen durchfahren<br />

haben.<br />

Gleiswechselb<br />

etrieb vorübergehend<br />

eingerichtet<br />

Einführen<br />

<strong>Entwurf</strong>: 17.01.2014

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