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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0458<br />

Zulassung einer Zugfahrt <strong>zur</strong>ücknehmen Seite 1 von 3<br />

1 Wann muss ein Hauptsignal auf Halt gestellt werden?<br />

(1) Der Bediener muss ein Hauptsignal sofort auf Halt stellen, wenn Gefahr droht, sofern<br />

nicht durch das Anhalten des Zuges die Gefahr vergrößert wird.<br />

(2) Der Bediener muss ein Hauptsignal sofort auf Halt stellen, um zu vermeiden, dass<br />

ein Zug fehlgeleitet wird. Die Fahrstraße darf er jedoch erst auflösen, wenn folgende<br />

Bedingungen erfüllt sind:<br />

1. Der Zug muss zum Halten gekommen sein.<br />

2. Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter bestätigt haben, dass der<br />

Zug halten bleibt.<br />

3. Auf Strecken mit LZB oder ETCS muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer<br />

nachfragen, ob der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist. Wenn<br />

der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist, gilt Folgendes:<br />

a) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines LZB-geführten<br />

Zuges anordnen, die LZB mit dem LZB-Störschalter ab- und wieder einzuschalten.<br />

Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter die Ausführung<br />

bestätigt haben.<br />

b) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines ETCS-geführten<br />

Zuges zusätzlich Befehl 1112.4 erteilt haben mit dem Wortlaut „Bleiben Sie<br />

halten.“<br />

(3) Der Fahrdienstleiter muss ein Hauptsignal auf Halt stellen, bevor er eine Abmeldung<br />

oder Benachrichtigung eines Schrankenwärters, eines Bahnübergangsposten<br />

oder einer Arbeitsstelle <strong>zur</strong>ücknimmt.<br />

2 Wann darf ein Hauptsignal auf Halt gestellt werden?<br />

Der Fahrdienstleiter darf über die in Abschnitt 1 genannten Anlässe hinaus ein Hauptsignal<br />

in folgenden Fällen auf Halt stellen:<br />

(1) Bei einem haltenden Zug darf der Fahrdienstleiter ein Hauptsignal auf Halt stellen<br />

und die Fahrstraße auflösen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

1. Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter bestätigt haben, dass der<br />

Zug halten bleibt.<br />

2. Auf Strecken mit LZB oder ETCS muss der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer<br />

nachfragen, ob der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist. Wenn<br />

der Zug LZB-geführt oder ETCS-geführt ist, gilt Folgendes:<br />

a) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines LZB-geführten<br />

Zuges anordnen, die LZB mit dem LZB-Störschalter ab- und wieder einzuschalten.<br />

Der Triebfahrzeugführer muss dem Fahrdienstleiter die Ausführung<br />

bestätigt haben.<br />

b) Der Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer eines ETCS-geführten<br />

Zuges zusätzlich Befehl 1112.4 erteilt haben mit dem Wortlaut „Bleiben Sie<br />

halten.“<br />

(2) Bei einem fahrenden Zug darf der Fahrdienstleiter auf Strecken ohne LZB und ohne<br />

ETCS ein Hauptsignal auf Halt stellen und die Fahrstraße auflösen, wenn folgende<br />

Bedingungen erfüllt sind:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Gefahr<br />

Fehlleitung<br />

Benachrichtigung<br />

<strong>zur</strong>ücknehmen<br />

Haltender Zug<br />

Fahrender Zug<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.11.2013

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