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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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41/53<br />

Neu: Modul 408.0601, Abschnitt, Absatz usw.<br />

5(4) d neu<br />

5(4) e neu<br />

5(4) f neu<br />

5 (5) 408.0601 3 (2)<br />

5 (6) 408.0601 3 (3)<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Alt: Modul, Abschnitt, Absatz usw.<br />

5 (7) 408.0601 3 (1), mittlere Spalte<br />

6, Satz 1 408.0601 5<br />

6, Satz 2 neu<br />

7 408.0911 1<br />

8 408.0911 2<br />

9 408.0911 4 a<br />

Abschnitt 1 ist neu und gibt die bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) gegebenen<br />

Regeln zum Feststellen der richtigen Stellung an der Außenanlage wieder. Im Einzelnen:<br />

Abschnitt 1 a und b entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) a) Nr. 1 gegebenen<br />

Regel. Redaktionell ist hierbei der bisherige Klammervermerk „(auch abgebunden)“<br />

als eigenständiger Unterabsatz wiedergegeben. Als Pendant <strong>zur</strong> abgebundenen Weiche wurde<br />

in Unterabsatz b) die von ihrem Antrieb getrennte Weiche oder Gleissperre hinzugefügt. Dies<br />

stellt folgendes klar: Elektrisch ferngestellte Weichen, die von ihrem Antrieb getrennt sind, müssen<br />

bei Feststellen der richtigen Stellung genauso behandelt werden wie abgebundene mechanisch<br />

ferngestellte Weichen: In beiden Fällen handelt es sich um ferngestellte Weichen, die infolge<br />

des Trennens vom Antrieb bzw. durch das Abbinden wie ortsgestellte Weichen behandelt<br />

werden müssen.<br />

Abschnitt 1 c) entspricht der bisher in Modul 408.0231 Abschnitt 2 Absatz (2) a) Nr. 2 gegebenen<br />

Regel. Redaktionell ist hierbei der zweite Satz der bisherigen Regel entfallen, da sich die<br />

Prüfung einer durch Handverschluss zu sichernden Weiche aus Abschnitt 1 d) ergibt. Inhaltlich<br />

ist die Geltung auf ferngestellte Weichen verallgemeinert worden. Damit sind auch Störungen<br />

an mechanisch ferngestellte Weichen eingeschlossen:<br />

• Wenn der Stellhebel einer mechanisch ferngestellten Weiche die Endlage zwar erreicht,<br />

aber das Störzeichen sichtbar geworden ist, liegt eine aktive Störanzeige im Sinne des<br />

Moduls 482.9002 § 1 Absatz 6 vor.<br />

• Wenn der Stellhebel einer mechanisch ferngestellten Weiche die Endlage nicht erreicht,<br />

entspricht dieser Zustand auch bei nicht sichtbarem Störzeichen sinngemäß der aktiven<br />

Störungsanzeige einer elektrisch ferngestellten Weiche, weil bei einer mechanisch ferngestellten<br />

Weiche kein Zeitkriterium <strong>zur</strong> Fehleroffenbarung bei außergewöhnlich langem<br />

Umstellvorgang analog der Störmeldung bei einer elektrisch ferngestellten Weiche existiert.

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