28.02.2014 Aufrufe

Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

408.0221 Züge fahren<br />

Seite 4 von 6<br />

Zugmeldungen<br />

Voraussichtliche<br />

Ab- oder<br />

Durchfahrtszeit<br />

Abfahrtzeit,<br />

Durchfahrtszeit<br />

Wortlaut<br />

Berichtigung,<br />

Rücknahme<br />

(3) a) Sie müssen Züge müssen in der Regel bis zu fünf Minuten vorher mit der voraussichtlichen<br />

Ab- oder Durchfahrtszeit abmeldenabgemeldet werden. In<br />

denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch oder in einer Betra kann für<br />

den Zeitpunkt der Abmeldung eine Mindestzeit bestimmt sein.<br />

b) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann zugelassen sein, dass<br />

Sie mit der tatsächlichen Ab- oder Durchfahrtszeit abmelden abgemeldet werden<br />

dürfendarf. Sie Es müssen muss jedoch mit der voraussichtlichen Ab- o-<br />

der Durchfahrtszeit abmeldenabgemeldet werden, wenn Sie mit dem Abmelden<br />

Bahnübergangsposten benachrichtigenbenachrichtigt werden.<br />

c) Züge, die Sie angeboten habenwurden, sollen Sie möglichst unmittelbar im<br />

Anschluss an die Annahme abmeldenabgemeldet werden.<br />

(4) Als Abfahrtzeit gilt in der Regel der Zeitpunkt, zu dem der Zug am gewöhnlichen<br />

Halteplatz abfährt, als Durchfahrtszeit der Zeitpunkt, zu dem die Spitze des Zuges<br />

beim Fahrdienstleiter vorbeifährt. Die Das Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

können kann nähere Weisungen enthalten.<br />

(5) Verwenden Sie beim Beim Abmelden müssen folgende Wortlaute verwendet<br />

werden:<br />

a) Beim Melden der voraussichtlichen Ab- oder Durchfahrtszeit:<br />

„Zug (Nummer) in (Name der Zugmeldestelle) voraussichtlich ab (Minute der<br />

voraussichtlichen Ab- oder Durchfahrtszeit)".<br />

b) Beim Melden der tatsächlichen Ab- oder Durchfahrtszeit:<br />

„Zug (Nummer) in (Name der Zugmeldestelle) ab (Minute der Ab- oder Durchfahrtszeit)".<br />

In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch können ergänzende Regeln<br />

gegeben sein.<br />

(6) Weicht Wenn die tatsächliche Ab- oder Durchfahrtszeit um zwei Minuten oder<br />

mehr von der gemeldeten Zeit abweicht, müssen muss Sie die Zugmeldung möglichst<br />

frühzeitig berichtigenberichtigt werden.<br />

Leiten Sie die Die Berichtigung muss abweichend von Abschnitt 1 Absatz 4 eingeleitet<br />

werden mit den Worten:<br />

„Berichtigte Zugmeldung"<br />

Wenn der Zug zunächst nicht abfährt und Sie deshalb die Zugmeldung <strong>zur</strong>ücknehmen<strong>zur</strong>ückgenommen<br />

wird, müssen muss Sie folgenden folgender Wortlaut<br />

verwendenverwendet werden:<br />

„Berichtigte Zugmeldung, Abmeldung für Zug (Nummer) wird <strong>zur</strong>ückgenommen".<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Weisen Sie Die Berichtigung oder Rücknahme einer Zugmeldung muss im Zugmeldebuch<br />

nach folgendem Muster nachgewiesen werden:<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!