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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.0435<br />

Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />

Seite 5 von 7<br />

vorgesehenen Maßen abweichen<br />

a) „Anton" ohne Maßnahmen,<br />

b) „Berta" ohne Maßnahmen, siehe aber c),<br />

c) „Cäsar" unter Ausschluss von Lü-Sendungen „Berta" oder „Cäsar" im Nachbargleis<br />

oder<br />

d) „Dora" unter Sperrung des Nachbargleises.<br />

(2) a) Wenn in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch nichts anderes bestimmt<br />

ist, gelten die für die freie Strecke angeordneten Beförderungsbedingungen<br />

auch in den begrenzenden Bahnhöfen zwischen letzter Weiche und<br />

Bahnhofsgrenze bzw. Bahnhofsgrenze und erster Weiche.<br />

b) Der Fahrdienstleiter darf Züge mit Lü-Sendungen dürfen Sie in Bahnhöfen nur<br />

über solche Gleise leiten, die dafür in den Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch<br />

zugelassen und durch die Beförderungsanordnung oder Fahrplananordnung<br />

nicht ausgeschlossen sind.<br />

c) Der Fahrdienstleiter darf Umfahrzugstraßen dürfen Sie für Züge mit Lü-<br />

Sendungen nur einstellen, wenn es in der Lü-Anordnung zugelassen ist.<br />

d) In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch kann angeordnet sein, dass<br />

Sie der Fahrdienstleiter Züge mit Lü-Sendungen nur ab- oder durchlassen dürfendarf,<br />

wenn der Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle zugestimmt<br />

hat.<br />

(3) a) Wenn die benachbarte Zugmeldestelle einem anderen Fahrdienstleiter zugeteilt<br />

ist, müssen Sie denmuss der Fahrdienstleiter einen Zug mit einer Lü-Sendung<br />

„Cäsar" auch auf zweigleisiger Strecke mit dem Zusatz „mit Lü Cäsar" anbieten.<br />

Dies gilt sinngemäß auch für das Nachbargleis einer parallel verlaufenden<br />

Strecke.<br />

b) Als Der Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestelle müssen Siemuss<br />

Merkhinweis „LUE“ nach Modul 408.0402 Nr. 6 und Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben, und zwar<br />

- sofort nachvor Annahme des Zuges, wenn sie einem anderen Fahrdienstleiter<br />

zugeteilt ist,<br />

- vor Zulassung der Zugfahrt, wenn sie Ihnen ihm selbst zugeteilt ist.<br />

zugeteilt ist.<br />

c) Bei der benachbarten Zugmeldestelle dürfen bei einem Zug mit Lü-Sendung<br />

„Cäsar“ Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan nicht eingeschaltet<br />

und Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Sie müssenDer Fahrdienstleiter<br />

muss Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

d) Bei Arbeiten mit Fahrzeugen oder Baumaschinen im Nachbargleis dürfen Sie<br />

darf der Fahrdienstleiter die Fahrt erst zulassen, wenn die Fachkraft gemeldet<br />

hat, dass die Fahrzeuge oder Baumaschinen nicht mehr als 1645 mm von<br />

Gleismitte in Anspruch nehmen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(4) Ist Wenn die Beförderung mit Sperrung des Nachbargleises auf freier Strecke o-<br />

der im Bahnhof angeordnet ist, müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter der für<br />

die Sperrung zuständigen Zugmeldestelle dafür sorgen, dass das zu sperrende<br />

Gleis von Fahrzeugen oder Baumaschinen geräumt ist, soweit nicht in der Beförderungsanordnung<br />

Ausnahmen zugelassen sind.<br />

Ergänzende<br />

Anordnungen<br />

Bedingungen<br />

bei „Lü Cäsar“<br />

Sperrung von<br />

Gleisen bei<br />

„Lü Dora“<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014

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