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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.0641<br />

Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen<br />

Seite 3 von 3<br />

- Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen -<br />

c) Auf Strecken mit LZB oder ETCS müssen Siemuss der Fahrdienstleiter zusätzlich<br />

zu den Maßnahmen nach a) und b) in die LZB bzw. ETCS eine Langsamfahrstelle<br />

mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 140 km/h eingeben,<br />

und zwar für den Gleisabschnitt, der 200 m vor dem Signal El 3 beginnt und<br />

am Signal El 5 endet.<br />

5 Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage gestört<br />

(1) WennIst eine Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage gestört ist,<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die in den Örtlichen Richtlinien im Betriebstellenbuch<br />

genannten Maßnahmen treffen.<br />

(2) a) Fällt eine Heißläuferortungsanlage oder Festbremsortungsanlage auf Strecken<br />

mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h aus, müssen Sie<br />

alsmuss der Fahrdienstleiter sofort die für die benachbarten Anlagen zuständigen<br />

Fahrdienstleiter verständigen. Beim Ausfall von zwei oder mehr benachbarten<br />

Anlagen müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter, der für die zuletzt<br />

ausgefallene Anlage zuständig ist, die Eingabe einer vorübergehenden<br />

Langsamfahrstelle mit 200 km/h in die LZB bzw. in ETCS für den zwischen<br />

den noch betriebsbereiten Anlagen liegenden Gleisabschnitt veranlassen. In<br />

den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch ist für jede Langsamfahrstelle<br />

ein vorbereiteter Eingabetext vorhanden.<br />

b) Die <strong>Stand</strong>orte der dem Fahrdienstleiter zugeteilten Heißläuferortungsanlagen<br />

und Festbremsortungsanlagen nach a) und der jeweils zwei davor und dahinter<br />

gelegenen Anlagen und die zuständigen Fahrdienstleiter sind in den Örtlichen<br />

Richtlinien im Betriebsstellenbuch angegeben.<br />

6 Windmeldeanlage gestört<br />

Ist eine Windmeldeanlage gestört, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter die in den<br />

Örtlichen Richtlinien im Betriebsstellenbuch genannten Maßnahmen treffen.<br />

7 Halt im Tunnel<br />

Wenn ein Zugführer Triebfahrzeugführer Sie alsden Fahrdienstleiter davon verständigt<br />

hat, dass bei Halt des Zuges im Tunnel vermutlich Reisende den Zug verlassen<br />

haben, müssen Siemuss er die Gleise im Tunnel sperren und nach dem Verbleib der<br />

Reisenden forschen lassen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Grundsatz<br />

Strecken mit<br />

zulässiger<br />

Geschwindigkeit<br />

von mehr<br />

als 200 km/h<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 15.01.2014

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