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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0551<br />

Unregelmäßigkeiten an Signalen an Zügen Seite 1 von 3<br />

1 Nachtzeichen des Spitzensignals nicht in Ordnung<br />

(1) Ein erloschenes Nachtzeichen müssen Sieist den Betriebsstellen bis zum nächsten<br />

Bahnhof zu melden. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss den Zug dort<br />

anhalten. Befährt Wenn der Zug bis zum nächsten Bahnhof nichttechnisch gesicherte<br />

Bahnübergänge befährt, müssen Siemussist er ihn bei Dunkelheit oder<br />

unsichtigem Wetter sofort anzuhalten.<br />

Nach dem Anhalten des Zuges muss der Triebfahrzeugführer das Signal in Ordnung<br />

gebracht werdenbringen. WennIst das nicht möglich ist, darf der Zug bei<br />

Dunkelheit oder unsichtigem Wetter nicht weiterfahren.<br />

Darf Wenn der Zug weiterfahren darf, müssen Siemuss der die Fahrdienstleiter<br />

die Unregelmäßigkeit von Bahnhof zu Bahnhof melden und die jeweils dazwischen<br />

liegenden Betriebsstellen benachrichtigen.<br />

(2) Ein unvollständiges Nachtzeichen müssen Sieist den Betriebsstellen bis zum<br />

nächsten Bahnhof zu melden., als Fahrdienstleiter müssen melden von Bahnhof<br />

zu Bahnhof bis zum nächsten Haltbahnhof melden und die jeweils dazwischen<br />

liegenden Betriebsstellen benachrichtigen. Wenn Befährt der Zug nichttechnisch<br />

gesicherte Bahnübergänge befährt, müssen Siemuss der Fahrdienstleiter ihn bei<br />

Dunkelheit oder unsichtigem Wetter auf dem nächsten Bahnhof anhalten.<br />

Nach dem Anhalten des Zuges muss der Triebfahrzeugführer das Nachtzeichen<br />

in Ordnung gebracht werdenbringen. Ist Wenn das nicht möglich ist, darf der Zug<br />

bis zu dem Bahnhof fahren, auf dem das Nachtzeichen in Ordnung gebracht<br />

werden kann. Als Der Fahrdienstleiter müssen Sie muss die Unregelmäßigkeit<br />

von Bahnhof zu Bahnhof melden und die jeweils dazwischen liegenden Betriebsstellen<br />

benachrichtigen.<br />

Auf Nebenbahnen müssen Sie muss der Fahrdienstleiter bei Dunkelheit oder unsichtigem<br />

Wetter den Triebfahrzeugführer außerdem<br />

- durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 42 - anweisen, mit höchstens 40 km/h zu fahren,<br />

und<br />

- durch Befehl 121 anweisen, auch vor den nicht mit Pfeiftafeln gekennzeichneten<br />

Bahnübergängen ohne technische Sicherung wie bei unsichtigem Wetter<br />

Signal Zp 1 nach Modul 301.0901 Abschnitt 2 Absatz 4 zu geben.<br />

Imn den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch können für Nebenbahnen abweichende<br />

Regeln gegeben sein.<br />

2 Schlusssignal fehlt<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(1) Fehlt das Schlusssignal, ist wie folgt vorzugehen:<br />

a) Auf Strecken mit selbsttätigem Streckenblock müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter<br />

die vorgelegenen Betriebsstellen bis zum nächsten örtlich besetzten<br />

Bahnhof verständigen. Als Der Fahrdienstleiter dieses Bahnhofs müssen<br />

Sie muss die Meldung in gleicher Weise weitergeben. Der Zug ist auf dem<br />

nächsten geeigneten Bahnhof anzuhalten, damit das Schlusssignal angebracht<br />

werden kann.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

erloschen<br />

unvollständig<br />

Strecken mit<br />

selbsttätigem<br />

Streckenblock<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 10.01.2014

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