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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0554<br />

Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug Seite 1 von 2<br />

1 Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern<br />

(1) Wenn Sie bei einem Triebfahrzeug einen beschädigtern gehobenern Stromabnehmer<br />

festgestellten oder einen unruhigern Stromabnehmerlauf (z. B. heftig<br />

schwankende Oberleitung) beobachtet werden, müssen Siesind Maßnahmen bei<br />

Gefahr zu treffen. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss die Zentralschaltstelle<br />

verständigen und mit ihr die weiteren Maßnahmen vereinbaren. Als Der Triebfahrzeugführer<br />

müssen Siemuss dem Fahrdienstleiter melden, ob der Zug weiterfahren<br />

darf.<br />

(2) Wenn Sie bei einem fahrenden Zug einen Speisewagen mit gehobenem Stromabnehmer<br />

festgestellt enwird, müssen Sieist dern Zug sofort anzuhalten. und<br />

alsDer Fahrdienstleiter muss die Zentralschaltstelle verständigen.<br />

Nach dem Halt müssen Sie als Zugführer veranlassen, dass Kann Wenn der<br />

Stromabnehmer nicht gesenkt werden kann, muss der Triebfahrzeugführer veranlassen,<br />

dasswird. Ist dies nicht möglich, müssen Sie den ist der Speisewagen<br />

auf dem nächsten Bahnhof ausgezusetzt wirden.<br />

(3) Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss Unregelmäßigkeiten und Maßnahmen<br />

nachweisen.<br />

2 Feuer im Zug<br />

(1) Wenn während der Fahrt ein Fahrzeug in Brand gerät, müssen Sieist dern Zug<br />

so schnell wie möglich anzuhalten. Dabei soll ten Sie als der Triebfahrzeugführer<br />

möglichst nicht in Tunnels, an brandgefährdeten Stellen oder an Stellen, wo die<br />

Hilfeleistung erschwert ist, halten.<br />

Wenn Sie als Zugbegleiter Feuer entdecken, müssen Sie bei Zügen mit Lautsprecheranlage<br />

die Hilfe der anderen Zugbegleiter anfordern mit der Ansage:<br />

"Achtung Zugbegleiter! Mit F-Gerät in Wagen (Nummer) kommen."<br />

Als Zugpersonal müssen Sie unverzüglich für die Sicherung der Reisenden und<br />

Ladungen sorgen.<br />

(2) Auf elektrisch betriebenen Strecken müssen Sieist das Halten auf freier Strecke<br />

möglichst abzukürzen. Brennende Fahrzeuge müssen Siesind möglichst auf ein<br />

Gleis ohne Oberleitung oder ein Nebengleis zu fahren, jedoch nicht in unmittelbare<br />

Nähe der Oberleitungsmaste oder Quertragwerke.<br />

(3) Wenn ein Fahrzeug eines Zuges, der Reisende befördert, in Brand gerät und der<br />

Zug in einem Tunnel zum Halten kommt und geräumt werden muss, müssen Sie<br />

wie folgt verfahren:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

a) Als Zugbegleiter müssen Sie dafür sorgen, dass Reisende den Wagen<br />

mit der Brandstelle sofort räumen und sich in die benachbarten Wagen begeben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

b) Sie müssen Klimaanlage und Belüftung im ganzen Zug sofort ausschalten.<br />

Triebfahrzeug<br />

Speisewagen<br />

Nachweis<br />

Erste Maßnahmen<br />

Elektrisch<br />

betriebene<br />

Strecken<br />

Tunnel<br />

c) Sobald Sie alsmuss der ZugführerTriebfahrzeugführer erkennen, dass der<br />

Brand nicht gelöscht werden kann, müssen Sie die Räumung des Zuges anord-<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 20.01.2014

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