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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.0481<br />

Sperrfahrten durchführen - Regeln für Fahrdienstleiter, Zugmelder und Seite 5 von 7<br />

Bediener von Stellwerken -<br />

10 Gültigkeit der Signale bei mehreren Sperrfahrten<br />

Wenn mehrere Sperrfahrten vor einem Signal halten oder sich ihm nähern, gelten die<br />

Fahrtstellung der Hauptsignale oder die Signale Sh 1, Zs 1, Zs 7, Zs 8 oder Ts 3 nur<br />

für den Triebfahrzeugführer der jeweils ersten Sperrfahrt.<br />

11 Geschwindigkeit<br />

(1) Die zulässige Geschwindigkeit einer gezogenen Sperrfahrt ist 50 km/h.<br />

(2) Die zulässige Geschwindigkeit einer geschobenen Sperrfahrt ist<br />

a) 30 km/h, jedoch<br />

b) 20 km/h beim Befahren von Bahnübergängen ohne technische Sicherung,<br />

(3) Abweichend von Absatz 1 ist die zulässige Geschwindigkeit einer Schneeräumfahrt<br />

die in der Bedienungsanweisung des Schneeräumfahrzeugs angegebene<br />

Geschwindigkeit.<br />

(4) Die zulässige Geschwindigkeit einer Kleinwagenfahrt, die von einem Kleinwagen<br />

angetrieben wird, ist 25 km/h.<br />

12 Bahnübergänge<br />

(1) Bei Bahnübergängen mit zuggesteuerter Bahnübergangssicherung ist in den Örtlichen<br />

Richtlinien im Betriebsstellenbuch oder in einer Betra bestimmt, wie Sie zu<br />

verfahren müssenist, wenn Sperrfahrten - ausgenommen Kleinwagenfahrten -<br />

zwischen dem Einschaltpunkt und dem Bahnübergang halten müssen oder beginnen<br />

oder enden.<br />

(2) Dem Triebfahrzeugführer von Kleinwagenfahrten müssen Siemuss der Fahrdienstleiter<br />

für das Sichern von Bahnübergängen mit zuggesteuerter Bahnübergangssicherung<br />

Befehl 8 erteilen. In den Örtlichen Richtlinien Im Betriebsstellenbuch<br />

oder in einer Betra ist bestimmt, wie Sie zu verfahren müssenist, wenn<br />

Kleinwagenfahrten zwischen dem Einschaltpunkt und dem Bahnübergang halten<br />

müssen bzw. beginnen oder enden.<br />

13 Rück- oder Weiterfahrt<br />

Bei Halt auf freier Strecke muss der Zugführer Sie alsden Fahrdienstleiter, der die<br />

Sperrfahrt abgelassen oder zugelassen hat, sobald wie möglich über die Rück- oder<br />

Weiterfahrt verständigen. Als Der Fahrdienstleiter müssen Siemuss sofort die Beteiligten<br />

von der Rück- oder Weiterfahrt benachrichtigen und der Rück- oder Weiterfahrt zustimmen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

14 Sperrfahrt beenden<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(1) Wenn eine Sperrfahrt auf einer Zugmeldestelle endet, muss der Zugführer Ihnen<br />

alsdem Fahrdienstleiter die Ankunft aller Fahrzeuge melden.<br />

Gezogene<br />

Sperrfahrt<br />

Geschobene<br />

Sperrfahrt<br />

Schneeräumfahrt<br />

Kleinwagenfahrt<br />

(2) Wenn eine Sperrfahrt auf der freien Strecke - außer auf einer Abzweigstelle - endet,<br />

muss der Zugführer,<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.07.2013

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