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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.0601 Züge fahren<br />

Seite 6 von 7<br />

Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen,<br />

Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />

Geschwindigkeit<br />

Verzicht auf<br />

Befehl 10<br />

Verbot gefährdender<br />

Fahrten<br />

EZMG-<br />

Stellwerke<br />

Auftrag und<br />

Meldung<br />

Sperre<br />

f) Wenn nach Absatz 5 Befehle erforderlich sind, muss der Fahrdienstleiter<br />

Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 8 anbringen bzw. eingeben.<br />

g) An den betroffenen Signalen dürfen Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet und<br />

Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Bei Selbststellbetrieb muss der<br />

Fahrdienstleiter Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

(25) Ist die Signalabhängigkeit zu befahrender Weichen aufgehoben, müssen Siemuss<br />

der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 35 -<br />

anweisen, die Weichen mit höchstens 50 km/h zu befahren.<br />

Bei Weichen von Anschlussstellen ist Befehl 10 nur für Züge erforderlich, welche<br />

die Weichen gegen die Spitze befahren. Die Weichen sind im Betriebsstellenbuch<br />

zu Modul 408.0455 Abschnitt 2 Absatz 1 genannt.<br />

Beispiel für Befehl 10:<br />

Befehl 9 10 ist nicht erforderlich, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung in der<br />

La angegeben ist oder wenn in den Örtlichen Richtlinienim Betriebsstellenbuch<br />

zugelassen ist, dass Sie der Fahrdienstleiter auf den Befehl verzichtetn dürfen,<br />

weil Züge aus anderen Gründen nur mit höchstens 50 km/h fahren dürfen.<br />

(36) Ist Wenn die Signalabhängigkeit von Flankenschutzeinrichtungen aufgehoben ist,<br />

dürfen Siedarf der Bediener der Signalanlage Fahrzeugbewegungen nur zulassen,<br />

wenn diese die Zugfahrt nicht gefährden können.<br />

(47) Ist die Signalabhängigkeit zu befahrender Weichen oder Flankenschutzeinrichtungen<br />

aufgehoben, müssen Sie Auftrag und Meldung <strong>zur</strong> Sicherung des Fahrwegs<br />

sinngemäß nach Modul 408.0233 Abschnitt 3 Absatz 3 geben.Im<br />

Betriebsstellenbuch können für EZMG-Stellwerke ergänzende Regeln gegeben<br />

sein.<br />

(5) Ist die Signalabhängigkeit einer Weiche, Gleissperre oder eines Sperrsignals, die<br />

Flankenschutzeinrichtungen sind, aufgehoben, müssen Sie Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 13 anbringen bzw. eingeben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

4 Weichen, Gleissperren oder Riegel abgebunden<br />

Sind zu einer Fahrstraße gehörende Weichen, Gleissperren oder Riegel abgebunden,<br />

dürfen Sie das zugehörige Hauptsignal auf Fahrt stellen, wenn eine Fachkraft im<br />

Arbeits- und Störungsbuch dies für zulässig oder die Signalabhängigkeit für aufgehoben<br />

erklärt hat.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014

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