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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.0244 Züge fahren<br />

Seite 8 von 10 Räumungsprüfung - Strecken mit selbsttätigem Streckenblock -<br />

6 Feststellungen ersetzen<br />

Anlässe<br />

(1) Bei Einzelräumungsprüfung oder bei Räumungsprüfung auf Zeit gilt Folgendes:<br />

a) Sie dürfenDer Fahrdienstleiter darf die Feststellung, dass der Zug mindestens<br />

ein Zeichen des Schlusssignals hat (Modul 408.0241 Abschnitt 4 b), ersetzen<br />

durch eine Zugvollständigkeitsmeldung des ZTriebfahrzeugführers für seinen<br />

Zug auf der Räumungsprüfstelle. Der Zug muss bei Abgabe der Zugvollständigkeitsmeldung<br />

halten und darf nach dem Befahren des betroffenen Zugfolgeabschnitts<br />

nicht verändert worden sein.<br />

b) Sie dürfen die Der Fahrdienstleiter darf die Feststellungen, dass der Zug an der<br />

Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals oder des Signals Ne 14 der Räumungsprüfstelle<br />

vorbeigefahren ist und dass der Zug mindestens ein Zeichen<br />

des Schlusssignals hat (Modul 408.0241 Abschnitt 4 a und 4 b), ersetzen<br />

durch<br />

1. eine Zugschlussmeldung eines Zugschlussmeldepostens. Dem Zugschlussmeldeposten<br />

müssen die Züge bekannt sein, für die Zugschlussmeldungen<br />

zu geben sind,<br />

2. eine Zugschlussmeldung des Fahrdienstleiters der nächsten örtlich besetzten<br />

Zugmeldestelle; der Zug darf nach dem Befahren des betroffenen Zugfolgeabschnitts<br />

nicht verändert worden sein,<br />

3. eine Zugvollständigkeitsmeldung des ZTriebfahrzeugführers für seinen Zug<br />

auf einer Betriebsstelle, die zwischen der Räumungsprüfstelle und der<br />

nächsten örtlich besetzten Zugmeldestelle liegt. Der Zug muss bei Abgabe<br />

der Zugvollständigkeitsmeldung halten und darf nach dem Befahren des betroffenen<br />

Zugfolgeabschnitts nicht verändert worden sein.<br />

c) Sie dürfen bei Der Fahrdienstleiter darf bei Elektronischen Stellwerken die<br />

Feststellung, dass der Zug an der Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals<br />

oder des Signals Ne 14 der Räumungsprüfstelle vorbeigefahren ist, ersetzen<br />

durch die Feststellung, dass der Zug auf der Räumungsprüfstelle angekommen<br />

und hinter dem Hauptsignal oder des Signals Ne 14 der erste Gleis- oder Weichenabschnitt<br />

der selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage als frei angezeigt ist. In<br />

denIm Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf BetriebsstellenBetriebsstellenbuch<br />

können zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />

d) Wenn der Zug auf der Räumungsprüfstelle angekommen ist<br />

- und eine Zugschlussmeldung oder Zugvollständigkeitsmeldung nach a) oder<br />

b) nicht gegeben werden kann oder<br />

- die Feststellung, dass der Zug an der Signal-Zugschlussstelle des Hauptsignals<br />

oder des Signals Ne 14 der Räumungsprüfstelle vorbeigefahren ist<br />

(Modul 408.0241 Abschnitt 4 a), nicht getroffen werden kann<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

werden kann oder dies unzweckmäßig ist, dürfen Sie wie folgt vorgehengilt<br />

Folgendes:<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 29.08.2013

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