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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0601<br />

Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen,<br />

Seite 1 von 7<br />

Weichen, Gleissperren,<br />

Riegeln<br />

1 Richtige Stellung an der Außenanlage feststellen<br />

(1) Sie müssen die Der Bediener der Signalanlage muss die richtige Stellung in<br />

folgenden Fällen an der Außenanlage feststellen:<br />

a) Eine Weiche oder Gleissperreoder Signalen ist ortsgestellt (auch abgebunden)<br />

und weder geriegelt noch durch Handverschluss gesichert.<br />

b) Eine ferngestellte Weiche oder Gleissperre ist von ihrem Antrieb getrennt bzw.<br />

abgebunden und weder geriegelt noch durch Handverschluss gesichert.<br />

c) Eine elektrisch ferngestellte Weiche oder eine Gleissperre oder ein Signal ist<br />

nicht durch Handverschluss gesichert und die Überwachungseinrichtung zeigt<br />

eine Störung an oder der Stellhebel hat die Endstellung nicht erreicht. Wenn<br />

eine Weiche durch Handverschluss gesichert ist, muss der Bediener die<br />

richtige Stellung an der Außenanlage nur vor der ersten Zugfahrt feststellen,<br />

solange die Weiche in derselben Stellung befahren wird.<br />

d) Bei einer ferngestellten Gleissperre zeigt die Überwachungseinrichtung eine<br />

Störung an oder der Stellhebel hat die Endstellung nicht erreicht.<br />

e) Eine Weiche ist durch Handverschluss zu sichern (Abschnitt 2 Absätze 1 bis 3).<br />

Solange die Weiche in derselben Stellung befahren wird, ist die Feststellung<br />

nur vor der ersten Zugfahrt erforderlich.<br />

f) Eine Weiche oder Gleissperre muss überblickt und gegen fremden Eingriff<br />

geschützt werden (Abschnitt 2 Absatz 6 b und c bzw. Abschnitt 3).<br />

g) Eine Weiche oder Gleissperre ist durch Riegeldrahtzug geriegelt und der<br />

Riegelhebel kann nicht umgelegt werden. Solange die Weiche in derselben<br />

Stellung befahren wird oder die Gleissperre nicht erneut bedient wurde, ist die<br />

Feststellung nur vor der ersten Zugfahrt erforderlich.<br />

h) Eine Weiche oder Gleissperre ist durch Signaldrahtzug geriegelt und der<br />

Signalhebel kann nicht umgelegt werden oder der Signalflügel kommt trotz<br />

umgelegten Signalhebels nicht auf Fahrt. Solange die Weiche in derselben<br />

Stellung befahren wird oder die Gleissperre nicht erneut bedient wurde, ist die<br />

Feststellung nur vor der ersten Zugfahrt erforderlich.<br />

i) Bei einem Form-Hauptsignal, einem Form-Sperrsignal oder einem<br />

Wartezeichen als Flankenschutzeinrichtung zeigt die Überwachungseinrichtung<br />

eine Störung an oder der Stellhebel hat die Endstellung nicht erreicht.<br />

(2) Im Betriebsstellenbuch können für Stellwerke der Bauform GS II oder EZMG-<br />

Stellwerke ergänzende Regeln gegeben sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(3) a) Bei der Feststellung nach Absatz 1 müssen muss der Bediener der<br />

Signalanlage Sie außerdem prüfen, ob bei Weichen mit Mittelverschlüssen<br />

beide Zungen in ihrem gesamten Verlauf richtig liegen und bei Weichen mit<br />

beweglicher Herzstückspitze die Lage von Zungen und Herzstückspitze<br />

übereinstimmt.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

b) 1. Wenn Sie bei ortsgestellten Weichen, die gegen die Spitze befahren werden,<br />

nach Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 b oder bei ortsgestellten<br />

Schutzweichen nach Modul 408.0601 Abschnitt 1 Absatz 2 c auf Handverschluss<br />

verzichtenverzichtet wird, müssen muss Sie bei der Feststellung<br />

nach Absatz 2 auch prüfengeprüft werden, dass Zungen- und<br />

Herzstückverschlüsse an den Weichen in Ordnung sind. Sind diese<br />

Einrichtungen nicht in Ordnung, dürfen darf Sie auf Handverschluss nicht<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 06.01.2014

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