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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.0231 Züge fahren<br />

Seite 6 von 9<br />

Fahrweg prüfen<br />

a) b)<br />

Unterbrochene<br />

Arbeitszeit<br />

Lü Berta oder<br />

Lü Cäsar<br />

- wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage<br />

vorhanden ist -<br />

durch Auswerten der sicheren Anzeigen, soweit nicht eine<br />

Abschnittsprüfung vorgeschrieben ist.<br />

Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen muss Sie<br />

eine Abschnittsprüfung vornehmenvorgenommen werden.<br />

In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch sind die<br />

Grenzen der Gleisfreimeldeanlage angegeben.<br />

Bei der Abschnittsprüfung müssen muss Sie durch<br />

Hinsehen an der Außenanlage feststellenfestgestellt<br />

werden, dass im betroffenen Abschnitt bis zu den<br />

begrenzenden Weichen, Sperrsignalen, Wartezeichen oder<br />

Hauptsignalen keine Fahrzeuge stehen.<br />

Wurde vor Abfahrt eines Zuges vor der Zugspitze rangiert -<br />

ausgenommen nur mit dem Triebfahrzeug, das sich an der<br />

Spitze des Zuges befindet -, müssen muss Sie<br />

sicherstellensichergestellt sein, dass keine Fahrzeuge<br />

<strong>zur</strong>ückgelassen wurden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(3) a) Bevor Sie eine Zugfahrt mit Lü-Sendungen „Berta“ oder „Cäsar“ zugelassen<br />

wird, müssen - abweichend von den Regeln in Absatz 1 - einmündende<br />

Gleisabschnitte über das Grenzzeichen hinaus bis zum Ende des an die<br />

Weiche anschließenden Weichenbogens, bei anschließender Kreuzung bis<br />

zum Nachbargleis frei von Fahrzeugen sein. Bevor Sie andere Zugfahrten<br />

zugelassen werden, müssen muss Sie feststellenfestgestellt werden, dass Lü-<br />

Sendungen „Berta“ oder „Cäsar“ nicht in diesem Gleisabschnitt stehen. Für<br />

Gleise, die im Bogen liegen, ist der freizuhaltende Gleisabschnitt in denim<br />

Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch angegeben.<br />

Versandung,<br />

Rostbildung,<br />

Verschmutzung<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

- wo keine selbsttätige<br />

Gleisfreimeldeanlage<br />

vorhanden ist -<br />

durch Hinsehen.<br />

In denIm Örtlichen<br />

Richtlinien<br />

Betriebsstellenbuch<br />

können ergänzende<br />

Regeln gegeben sein.<br />

Sie Es müssen muss feststellenfestgestellt werden, dass im Fahrweg, Durchrutschweg<br />

oder in einmündenden Gleisabschnitten keine anderen Hindernisse vorhanden sind,<br />

soweit dies von Ihrem <strong>Stand</strong>ort aus möglich ist.<br />

(2) Während unterbrochener Arbeitszeit müssen die für Durchfahrten eingestellten<br />

Fahrwege frei sein. In einer Betra können abweichende Regeln gegeben sein.<br />

b) Bei selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage ist in denim Örtlichen<br />

RichtlinienBetriebsstellenbuch geregelt, wie Sie bei Lü-Sendungen „Berta“ oder<br />

„Cäsar“ verfahren werden müssenmuss.<br />

(4) In denIm Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch ist geregelt, wie Sie verfahren<br />

werden müssenmuss, wenn bei einer Gleisfreimeldeanlage mit Gleisstromkreisen<br />

in bestimmten Gleis- oder Weichenabschnitten Versandung, Rostbildung oder<br />

starke Verschmutzung eintreten kann und dadurch ein Abschnitt nicht als besetzt<br />

angezeigt wird, obwohl er besetzt ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 05.01.2014

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