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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0111<br />

Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich Seite 1 von 4<br />

1 Tätigkeiten selbstständig verrichten<br />

Sie Mitarbeiter dürfen Tätigkeiten im Bahnbetrieb selbstständig nur verrichten, wenn<br />

Ssie für die Tätigkeit geprüft und mit ihrer Ausführung beauftragt sind. Auszubildende<br />

Mitarbeiter dürfen Tätigkeiten im Bahnbetrieb nur unter Ihrer Aufsicht und Verantwortung<br />

des mit der Ausführung beauftragten Mitarbeiters ausführen.<br />

Tätigkeiten im Bahnbetrieb verrichten<br />

- Fahrdienstleiter,<br />

- Bediener von Stellwerken<br />

- Weichenwärter, sowie<br />

- Triebfahrzeugführer oder<br />

- Zugführer.<br />

2 Tätigkeiten übertragen oder von anderen ständig verrichten<br />

Aufgrund von Regeln dieser Richtlinie dürfen Tätigkeiten des Fahrdienstleiters oder<br />

des Bedieners von Stellwerken , Weichenwärters, Triebfahrzeugführers oder Zugführers<br />

- anderen Mitarbeitern übertragen werdenwerden oder<br />

- ständig verrichtet werden vom Zugmelder, Rangierbegleiter, Rangierer,<br />

Triebfahrzeugbegleiter, Zugschaffner, Zugvorbereiter oder von der örtlichen Aufsicht.<br />

3 Tätigkeiten abgrenzen<br />

Wenn mehrere Mitarbeiter auf Betriebsstellen Tätigkeiten im Bahnbetrieb gemeinsam<br />

verrichten, ist ihre Verantwortung imn den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellenbuch<br />

abgegrenzt.<br />

4 Vorrang von Sicherheit und Pünktlichkeit<br />

Alles Mitarbeiter müssen Sie in erster Linie für Sicherheit, dann für Pünktlichkeit des<br />

Bahnbetriebs sorgen. Dies geht allen anderen Tätigkeiten vor, die Iihnen sonst noch<br />

übertragen sind. Sie müssen, soweit erforderlich, eine richtig zeigende Uhr tragen.<br />

Sie Mitarbeiter im Bahnbetrieb dürfen Ton-, Funk-, Fernseh- oder Datenverarbeitungsgeräte<br />

nur betreiben, wenn dies für das Verrichten der Iihnen übertragenen Tätigkeiten<br />

erforderlich ist.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

5 Melden bei Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluss<br />

Für Mitarbeiter auf Betriebsstellen ist imn Betriebsstellenbuch den Örtlichen Richtlinien<br />

bestimmt, ob und wo Ssie sich bei Aufnahme und zum Schluss der Arbeit melden<br />

müssen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

6 Arbeitsübergabe, Arbeitsübernahme<br />

(1) (1) Als Mitarbeiter auf Betriebsstellen müssen Sie Arbeitsübergabe und Arbeitsübernahme<br />

mit Unterschrift und genauer Zeitangabe in der imn Betriebsstel-<br />

Allgemein<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.01.2014

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