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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.0651<br />

Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung -<br />

Seite 3 von 3<br />

Regeln für Fahrdienstleiter<br />

7 ETCS unwirksam – Anordnung der Betriebszentrale<br />

Wenn die ETCS-Streckeneinrichtung unwirksam ist, darf die Betriebszentrale auf Strecken,<br />

die mit Hauptsignalen ausgerüstet sind, anordnen, dass alle Züge zwischen zwei<br />

Zugmeldestellen signalgeführt fahren.<br />

Für Fahrdienstleiter gilt Folgendes:<br />

a) Ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 muss er <strong>zur</strong>ücknehmen, um die daraus durch<br />

ETCS abgeleiteten Fahraufträge <strong>zur</strong>ückzunehmen; einen Befehl, mit dem er die<br />

Fahrt des Zuges zugelassen hatte, muss er <strong>zur</strong>ückziehen.<br />

b) Er muss in den betroffenen Abschnitten ETCS-Sperrungen einrichten.<br />

c) Er darf das Hauptsignal auf Fahrt stellen, wenn in den betroffenen Abschnitten<br />

ETCS-Sperrungen eingerichtet sind.<br />

d) Er muss Zügen mit ETCS-Halt Befehl 11 12 erteilen mit dem Wortlaut „Fahren Sie<br />

signalgeführt weiter“.<br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013

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