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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.0435 Züge fahren<br />

Seite 6 von 7<br />

Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeuge<br />

vorgesehenen Maßen abweichen<br />

Feste Gegenstände,<br />

Abnehmen<br />

von Signalteilen<br />

usw.<br />

Vorbeileiten an<br />

Gegenständen<br />

(5) Ist Wenn in der Beförderungsanordnung die Abnahme von Signalteilen oder die<br />

Beseitigung von Einrichtungen usw. angeordnet ist, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter<br />

des rückgelegenen Bahnhofs den Zug nur ab- oder durchlassen, wenn<br />

Ihmnen die Ausführung gemeldet ist.<br />

(6) a) Muss Wenn eine Lü-Sendung an einer Engstelle vorbeigeleitet werden muss,<br />

müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer des Zuges nach<br />

der Beförderungsanordnung durch Befehl 9 10 – Grund Nr. 40 - anweisen, an<br />

der Engstelle mit höchstens 10 km/h zu fahren.<br />

b) Muss Wenn eine Fachkraft beim Vorbeileiten einer Lü-Sendung an einer Engstelle<br />

dem Triebfahrzeugführer Weisungen geben muss, müssen Siemuss der<br />

Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer nach der Beförderungsanordnung Befehl<br />

11 12 erteilen.<br />

c) Ist Wenn in der Beförderungsanordnung das Vorbeileiten nach b) angeordnet<br />

ist, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter des Bahnhofs vor der Engstelle den<br />

Zug erst ablassen, nachdem Ihmnen bestätigt wurdeist, dass sich die Fachkraft<br />

im Zug oder an der Engstelle befindet.<br />

d) In der Beförderungsanordnung kann angeordnet sein, dass die Fachkraft für einen<br />

Streckenabschnitt im Führerraum des Triebfahrzeugs mitfährt und dem<br />

Triebfahrzeugführer die Weisungen für das Vorbeileiten an allen Engstellen<br />

dieses Abschnitts gibt. In diesem Fall müssen Sie alsmuss der Fahrdienstleiter<br />

der Zugmeldestelle, auf der die Fachkraft zusteigt, dem Triebfahrzeugführer<br />

Befehl 11 12 mit folgendem Wortlaut erteilen: „Sie müssen zwischen (Zugmeldestelle)<br />

und (Zugmeldestelle) an Engstellen auf Weisung der Fachkraft fahren".<br />

4 Trittstufen ausfahren<br />

(1) Als Triebfahrzeugführer dürfen Sie bei Halt am Bahnsteig zum Ein- und Aussteigen<br />

Trittstufen ausfahren, soweit dies nicht durch Befehl 11 verboten ist.<br />

(2) Züge, deren Zuggattungsbezeichnung durch „-A“ ergänzt ist Wenn dürfen<br />

an bestimmten Bahnsteiggleisen (Örtliche Richtlinien für Mitarbeiter auf BetriebsstellenZusätzeBetriebsstellenbuch)<br />

Trittstufen nicht ausgefahren werdenausfahren. dürfen,<br />

. müssen Sie alsDer Fahrdienstleiter muss der Fahrdienstleiter demn Triebfahrzeugführer<br />

eines zum Aus- oder Einsteigen haltenden Zuges durch Befehl Befehl<br />

12.511 erteilen mit dem Wortlaut: „Sie dürfen Trittstufen in (Betriebsstelle) nicht<br />

ausfahren“ verständigen. Der Befehl lautet: „Sie dürfen Trittstufen in (Betriebsstelle)<br />

nicht ausfahren.“<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

5 Einschränkungen für das Befahren von Bahnhofsgleisen<br />

Auf Strecken, die für Züge mit der Zuggattungsbezeichnung TALGO bzw. LTALGO<br />

oder mit der durch -L, -D oder –W ergänzten Zuggattungsbezeichnung zugelassen<br />

sind, sind Einschränkungen für das Befahren von Bahnhofsgleisen im Betriebsstellenbuch<br />

genannt.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

6 Schneeräumfahrten<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 20.01.2014

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