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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0581<br />

Verhalten bei Gefahr Seite 1 von 3<br />

1 Grundsatz<br />

Wenn eine Gefahr droht, müssen Siemuss in eigener Verantwortung umsichtig und<br />

entschlossen alles getan uwerden, um die Gefahr abzuwenden oder zu mindern. Imn<br />

den Örtlichen Richtlinien Betriebsstellenbuch können zusätzliche Regeln gegeben<br />

sein.<br />

2 Züge anhalten<br />

(1) Bei Gefahr müssen Siesind Züge anzuhalten, sofern nicht die Gefahr durch das<br />

Anhalten vergrößert wird.<br />

(2) Wird ein Zug wegen einer Gefahr angehalten oder kommt ein Zug aus nicht erkennbarem<br />

Anlass zum Halten, so müssen Siemuss die Gefahr auch für Züge in<br />

Nachbargleisen angenomnehmen werden, wenn nicht einwandfrei festgestellt<br />

wird, dass die Nachbargleise befahren werden können. Als Triebfahrzeugführer<br />

müssen Sie Signal Zp 5 geben, um das Zugpersonal und andere in der Nähe befindliche<br />

Mitarbeiter aufmerksam zu machen und <strong>zur</strong> Hilfeleistung aufzufordern.<br />

3 Nothaltauftrag geben<br />

(1) Bei Gefahr müssen Sieist sofort zusätzlich zu den Maßnahmen nach Abschnitt 2<br />

Nothaltauftrag zu geben. Wenn Sie einen Nothaltauftrag fernmündlich gegeben<br />

wird, gelten folgende Wortlaute:<br />

a) auf der Streckenfernsprechverbindung,<br />

„Betriebsgefahr, alle Züge sofort anhalten!<br />

Ich wiederhole: Betriebsgefahr, alle Züge sofort anhalten!<br />

Hier (Tätigkeit und Name des Meldenden)“,<br />

b) auf anderen Fernsprechverbindungen,<br />

„Betriebsgefahr, alle Züge zwischen (Zugmeldestelle) und (Zugmeldestelle) / im<br />

Bahnhof (Name) sofort anhalten!<br />

Ich wiederhole: Betriebsgefahr, alle Züge zwischen (Zugmeldestelle) und (Zugmeldestelle)<br />

/ im Bahnhof (Name) sofort anhalten!<br />

Hier (Tätigkeit und Stelle des Meldenden) / Hier Zug (Nummer)“.<br />

oder<br />

„Betriebsgefahr, Zug (Nummer) sofort anhalten!<br />

Ich wiederhole: Betriebsgefahr, Zug (Nummer) sofort anhalten!<br />

Hier (Tätigkeit und Stelle des Meldenden) / Hier Zug (Nummer)“.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Wenn Sie einen Nothaltauftrag auf der Streckenfernsprechverbindung oder fernmündlich<br />

über Zugfunk gegeben wird, müssen Sie ihnist er durch Notruf einzuleiten.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(3) WennIst Zugfunk nicht verfügbar ist, müssen Siemuss dern Nothaltauftrag - sofern<br />

möglich - über eine andere Fernsprechverbindung gegeben werden. Wenn<br />

Sie hierzu einen Strecken- oder Signalfernsprecher benutzen, verwenden Sie bei<br />

zweigleisiger Strecke den in Fahrtrichtung des Zuges gelegenen.<br />

Wortlaute<br />

Einleiten<br />

Zugfunk nicht<br />

verfügbar<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 19.04.2013

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