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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0203<br />

Vorgänge, Aufträge oder Meldungen nachweisen Seite 1 von 2<br />

1 Nachweisen<br />

(1) Als Mitarbeiter auf einer Betriebsstelle müssen Sie Aufträge, Meldungen oder<br />

Vorgänge, die die Durchführung der Züge betreffen, nachweisen, und zwar<br />

- wenn es Zugmeldungen sind,<br />

- wenn dies in den Regeln der Module Module 408.0101 bis 408.0691 oder in<br />

den im Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch angeordnet ist oder<br />

- wenn Sie oder andereein Mitarbeiter den Nachweis für erforderlich haltenhält.<br />

Weisen Sie inFür den Nachweis müssen folgenden Unterlagen nachverwendet<br />

werden:<br />

a) Im Zugmeldebuch, hierbei gilt:<br />

Tragen Sie AngabenEs ist nach der Anleitung auf der Titelseite des jeweiligen<br />

Vordrucks oder nach den Mustern in den Modulen Modulgruppen 408.0101 bis<br />

408.0911 06 dargestellten Mustern in den Vordruck eineinzutragen. Die<br />

Mustereinträge beziehen sich jeweils auf den Bahnhof Beheim, soweit nichts<br />

Abweichendes angegeben ist. Sind für Angaben keine Spalten vorgesehen<br />

oder keine Muster gegeben, sind die Einträge an keine Form gebunden.<br />

Einträge, für die keine Spalten vorgesehen oder keine Muster vorgegeben sind,<br />

sind an keine Form gebunden; Sie sie dürfen dann auch quer über den<br />

Spaltenbau schreibengeschrieben werden. Als Ankunftszeit gilt bei haltenden<br />

Zügen die Zeit, zu der der Zug am gewöhnlichen Halteplatz oder am Zielsignal<br />

zum Halten kommt, bei durchfahrenden Zügen die Durchfahrtszeit; Als<br />

Ankunftszeit ist bei haltenden Zügen die Zeit, zu der der Zug am gewöhnlichen<br />

Halteplatz zum Halten kommt, bei durchfahrenden Zügen die Durchfahrtszeit<br />

einzutragen. als Als Ab- oder Durchfahrtszeit ist die nach Modul 408.0221<br />

Abschnitt 3 Absatz 5 gemeldete Zeit einzutragen.<br />

Wo Zugmeldungen durch selbsttätig wirkende Einrichtungen aufgezeichnet<br />

werden, ersetzen diese den Eintrag im Zugmeldebuch.<br />

b) Im Fernsprechbuch, hierbei gilt: Es ist einzutragen, wenn kein Zugmeldebuch<br />

geführt wird oder wenn zwar ein Zugmeldebuch geführt wird, aber für Einträge,<br />

für die keine Spalten vorgesehen sind, der Nachweis im Fernsprechbuch<br />

zweckmäßig ist.<br />

c) In anderen Andere Unterlagen, hierbei gilt: Es ist einzutragen, wenn es<br />

angeordnet ist.<br />

(2) Vorbereitende Gespräche brauchen müssen Sie nicht einzutrageneingetragen<br />

werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(3) Tragen Sie Es ist- außer bei Gefahr - unmittelbar vor Abgabe oder sofort nach<br />

Eingang einzutragen.<br />

(4) Sie Es dürfen darf nicht mit Bleistift eingetragen und nicht radierenradiert werden.<br />

Irrtümlich vorgenommene Einträge müssen so Streichen Siedurchgestrichen<br />

werden irrtümlich vorgenommene Einträge so durch, dass sie lesbar bleiben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

2 Zugmeldebuch<br />

a) Als Zugmeldebücher müssen Sie in der Regel Vordrucke 408.0203V11 bis<br />

408.0203V31 verwendenverwendet werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 25.02.2013

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