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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Züge fahren 408.0601<br />

Unregelmäßigkeiten an Sperrsignalen als Flankenschutzeinrichtungen, Seite 7 von 7<br />

Weichen, Gleissperren, Riegeln<br />

56 Handverschluss 73 ohne Sperrvorrichtung<br />

Ist Wenn eine Weiche mit Handverschluss 73 ohne Sperrvorrichtung gesichert ist,<br />

müssen Sie muss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführer durch Befehl<br />

Befehl 109 – Grund Nr. 36 - anweisen, die Weiche mit höchstens 5 km/h zu befahren.<br />

Befehl 10 ist nicht erforderlich, wenn der Bediener die Weiche überblicken kann und<br />

gegen unberechtigten Eingriff schützt.<br />

Beispiele für Befehl 10:<br />

7 Auffahren von Weichen<br />

(1) Weichen dürfen nicht aufgefahren werden. Wenn dies dennoch geschehen ist,<br />

dürfen sie nur in Auffahrrichtung geräumt werden. Rückfallweichen dürfen<br />

aufgefahren werden, ausgenommen von Kleinwagenfahrten.<br />

(2) Wenn eine Weiche aufgefahren wird, die zu einer Fahrstraße gehört, auf der ein<br />

Zug erwartet wird, muss der Bediener Maßnahmen wie bei Gefahr treffen.<br />

Selbststellbetrieb oder Zuglenkung mit Lenkplan dürfen nicht eingeschaltet und<br />

Fahrstraßen nicht eingespeichert sein. Der Bediener muss Sperre nach Modul<br />

408.0403 Nr. 7 anbringen.<br />

8 Weichensignal oder Signal einer Gleissperre gestört<br />

Wenn ein Weichensignal oder Signal einer Gleissperre der Bewegung der Weiche<br />

bzw. der Gleissperre nicht folgt, muss der Bediener es verdecken.<br />

9 Sperre<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Wenn Sperrsignale als Flankenschutzeinrichtungen, Weichen, Gleissperren oder<br />

Riegel gestört sind, muss der Bediener Merkhinweis „!“ nach Modul 408.0402 Nr. 14<br />

und Sperre nach Modul 408.0403 Nr. 13 anbringen bzw. eingeben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

Grundsatz<br />

Gefahr<br />

<strong>Entwurf</strong> 06.01.2014

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