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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.0531 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3 Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt, ETCS-Halt oder an<br />

einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war; Wechsel in ETCS-<br />

Betriebsart TR<br />

Voraussetzungen<br />

Befehl 2.1<br />

(2) Sie dürfen Der Fahrdienstleiter darf den Befehl erst übermitteln, wenn die Voraussetzungen<br />

für die Weiterfahrt erfüllt sind. Dies gilt auch, wenn ihm der Triebfahrzeugführer<br />

Ihnen mitgeteilt hat, dass eine Zwangsbremsung durch PZB an<br />

einem Hauptsignal, das Fahrtstellung oder Kennlicht oder einem Sperrsignal, das<br />

Signal Sh 1, Ra 12 (DV 301) oder Kennlicht zeigt, eingetreten ist.<br />

(3) Sie müssen Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer eines signalgeführten<br />

Zuges zusätzlich zum Befehl 2 nach Absatz 1 mit Befehl 2.1 beauftragen,<br />

bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals mit höchstens 40<br />

km/h zu fahren, wenn ein Zug unzulässig<br />

- an einem Ausfahr- oder Blocksignal vorbeigefahren ist,<br />

- an einer Stelle vorbeigefahren ist, an der nach Befehl zu halten war und der<br />

Zug aus einem Bahnhof ausfahren bzw. auf der freien Strecke weiterfahren<br />

soll.<br />

Befehl 2.1 ist nicht erforderlich, wenn ein Vorsignal am Fahrweg des Zuges dem<br />

Triebfahrzeugführer die Stellung des folgenden Hauptsignals anzeigt oder der<br />

Zug auf dem Gegengleis weiterfährt und Befehl 6 oder 7 erhält bzw. am Gegengleis<br />

ein Signal Ne 2 vorhanden ist.<br />

Beispiele für Befehle 2 mit 2.1:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

Signal auf<br />

Fahrt stellen<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(4) Der Fahrdienstleiter muss das Signal, an dem der Zug unzulässig vorbeigefahren<br />

ist, müssen Sie nachträglich auf Fahrt stellen, wenn es die Anlage zulässt. Das<br />

gilt bei nichtselbsttätigem Streckenblock für Einfahr- oder Blocksignale jedoch<br />

nur, wenn bei der Weiterfahrt des Zuges noch mindestens eine Achse die Zugeinwirkung<br />

für den Streckenblock befährt.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014

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