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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.0631 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Verständigung zwischen Zugfolgestellen völlig gestört<br />

5 Bahnübergänge<br />

Bei völlig gestörter Verständigung müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den Triebfahrzeugführern<br />

der Züge Befehl 8 erteilen für im betroffenen Gleisabschnitt vorhandene<br />

Bahnübergänge erteilen, wenn<br />

a) deren Schrankenwärter oder Bahnübergangsposten nicht benachrichtigt werden<br />

können, obwohl sie benachrichtigt werden müssten,<br />

b) deren Schranken von der benachbarten Zugmeldestelle bedient werden,<br />

c) sie mit signal- und zuggesteuerten Bahnübergangssicherungsanlagen (ausgenommen<br />

Bahnübergänge mit Überwachungssignal), deren Überwachungseinrichtung<br />

sich nicht beim ablassenden Fahrdienstleiter befindet ausgerüstet sind.<br />

6 Nachweis<br />

Die Unregelmäßigkeit müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nachweisen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 27.03.2013

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