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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.0423 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Arbeitsstellen auf der freien Strecke benachrichtigen<br />

Merkhinweis,<br />

Sperre<br />

Außergewöhnl<br />

iche Arbeitsbelastung<br />

Selbststellbetrieb<br />

Räumung der<br />

Gleise<br />

Zustimmung<br />

Art und<br />

Zeitpunkt<br />

Wortlaut<br />

(5) Es darf keine außergewöhnliche Arbeitsbelastung nach Abschnitt 4 Absatz 2 vorliegen.<br />

(6) Solange Sie der Fahrdienstleiter Arbeitsstellen über Zugfahrten benachrichtigen<br />

müssenmuss, müssen Sie als Fahrdienstleitermuss er<br />

- bei derjenigen Zugmeldestelle, die Zugfahrten auf dem Regel- oder Gegengleis<br />

in Richtung Arbeitsstelle zulässt,<br />

- als Fahrdienstleiter, dem das selbsttätige Blocksignal zugeteilt ist - wenn sich<br />

die Arbeitsstelle bei ESTW-Zentralblock hinter einem selbsttätigen Blocksignal,<br />

das zu einem Elektronischen Stellwerk gehört -,<br />

Merkhinweis „ARB“ nach Modul 408.0402 Nr. 4 und Sperre nach Modul 408.0403<br />

Nr. 10 anbringen bzw. eingeben.<br />

(7) Bei Relaisstellwerken darf Selbststellbetrieb nicht eingeschaltet und dürfen Fahrstraßen<br />

nicht eingespeichert sein. Sperre müssen Siemuss der Fahrdienstleiter nach<br />

Modul 408.0403 Nr. 7 anbringen. Bei Elektronischen Stellwerken darf Selbststellbetrieb<br />

nicht eingeschaltet sein, wenn sich die Arbeitsstelle im Zugfolgeabschnitt<br />

hinter einem Ausfahrsignal oder Blocksignal einer Abzweigstelle befindet.<br />

(8) Fahrzeuge müssen Gleise, für die das Benachrichtigen beantragt wurde, müssen<br />

vor Beginn der Arbeiten bis <strong>zur</strong> nächsten Zugmeldestelle geräumt seinverlassen<br />

haben.<br />

(9) Wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Sie alsdarf der Fahrdienstleiter<br />

dem Beginn der Arbeiten zustimmen.<br />

3 Benachrichtigung<br />

(1) Bis zu fünf Minuten, bevor Sie der Fahrdienstleiter eine Zugfahrt am rückgelegenen<br />

- Ausfahrsignal,<br />

- Blocksignal einer Abzweigstelle oder<br />

- selbsttätigen Blocksignal - nur bei ESTW-Zentralblock in Elektronischen Stellwerken<br />

-<br />

zulassenzulässt, müssen Sie als Fahrdienstleitermuss er die Arbeitsstellen einzeln<br />

benachrichtigen.<br />

(2) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss den Meldeposten mit folgendem Wortlaut<br />

benachrichtigen:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

„Zug (Nummer) von (Name der letzten Zugmeldestelle vor der Arbeitsstelle) nach<br />

(Name der ersten Zugmeldestelle hinter der Arbeitsstelle)“.<br />

Bei einer Zugfahrt auf dem Gegengleis müssen Siemuss der Fahrdienstleiter den<br />

o. g. Wortlaut mit „auf dem Gegengleis“ ergänzen.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Beispiel: „Zug 4809 von Beheim nach Astadt auf dem Gegengleis.“<br />

Meldeposten<br />

(3) An der Arbeitsstelle nimmt ein Meldeposten die Benachrichtigung entgegen.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 22.07.2013

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