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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0332<br />

Abfahrbereitschaft feststellen Seite 1 von 2<br />

1 Grundsatz<br />

Ein Zug darf nur abfahren, wenn er abfahrbereit ist. Als Zugaufsicht müssen Sie feststellen,<br />

dass der Zug abfahrbereit ist.<br />

2 Wann ist ein Zug abfahrbereit?<br />

Ein Zug ist abfahrbereit, wenn<br />

- er vorbereitet ist,<br />

- die Ladearbeiten eingestellt sind,<br />

- die Außentüren zum Aus- oder Einsteigen und - soweit vorgeschrieben - andere<br />

Außentüren geschlossen sind,<br />

- zusätzliche Bedingungen erfüllt sind, die Ihnen Ihr Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

vorgegeben hat, z.B. bei Zügen mit Wirbelstrombremse.<br />

3 Außentüren schließen<br />

(1) Die Außentüren dürfen erst geschlossen werden, wenn die Reisenden aus- und<br />

eingestiegen sind.<br />

(2) a) Vor dem Schließen der Türen müssen Sie als Zugaufsicht einen Achtungspfiff<br />

geben.<br />

b) Wird der Zug nicht begleitet, brauchen Sie als Triebfahrzeugführer keinen<br />

Achtungspfiff zu geben.<br />

c) Wenn Sie als Zugschaffner einen Zug begleiten, bei dem der Triebfahrzeugführer<br />

die Zugaufsicht wahrnimmt, müssen Sie den Achtungspfiff geben.<br />

(3) Wenn Sie als Triebfahrzeugführer die Außentüren vom Führerraum aus schließen,<br />

müssen Sie das Schließen der Türen durch Lautsprecher ankündigen. Sie<br />

brauchen das Schließen der Türen nicht durch Lautsprecher anzukündigen,<br />

wenn ein Warntongeber vorhanden ist oder im Wagenzug ausschließlich Fahrzeuge<br />

mit dem Kennbuchstaben „a“ in der Gattungsbezeichnung oder hinter der<br />

Fahrzeugnummer sind.<br />

4 Feststellen und melden, dass die Außentüren geschlossen sind<br />

(1) Als Zugführer oder als Zugschaffner müssen Sie feststellen, dass die Außentüren<br />

geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

(2) Als Zugschaffner müssen Sie dies dem Zugführer melden. Dazu müssen Sie die<br />

orangefarbene Zugbegleiter-Meldescheibe, bei Dunkelheit eine weißleuchtende<br />

Handleuchte heben.<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

(3) Wenn es in der Bedienungsanweisung des Triebfahrzeugs oder des Steuerwagens<br />

zugelassen ist, brauchen Sie bei wirksamer Überwachungseinrichtung im<br />

Führerraum nicht festzustellen, dass die Außentüren geschlossen und keine Personen<br />

oder Gegenstände eingeklemmt sind.<br />

Grundsatz<br />

Achtungspfiff<br />

Ankündigen<br />

durch<br />

Lautsprecher<br />

Zugführer,<br />

Zugschaffner<br />

Melden durch<br />

Zugschaffner<br />

Verzicht<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 17.04.2013

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